Antrag gegen Verbrenner-Aus kontrovers erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Technologieoffener Klimaschutz im Straßenverkehr – Kein Verbot des klimaneutralen Verbrennungsmotors“ (20/11759) erstmals beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verkehrsausschuss.
Antrag der Unionsfraktion
Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung unter anderem auf, die Zukunft des klimafreundlichen Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern und zu einer breit anwendbaren Dekarbonisierungsoption für den Verkehrsbereich weiterzuentwickeln. Gute und bezahlbare klimafreundliche Mobilität sollte zur obersten Maxime im Bereich der Individualmobilität und des Güterverkehrs per Lkw gemacht werden. Bei der Gestaltung der Mobilität der Zukunft im Personen- und im Güterverkehr will die Fraktion einen technologieoffenen Ansatz verfolgen
Die Regierung solle sich gegen Forderungen nach einem automatischen Vorrang bei Investitionen der Schiene gegenüber der Straße aussprechen, heißt es in dem Antrag. Sie solle an einheitlichen Wettbewerbsbedingungen im Bereich klimafreundlicher Antriebstechnologien arbeiten und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass ein Regelwerk geschaffen wird, das die Neuzulassung und den Weiterbetrieb von ausschließlich mit klimafreundlichen Kraftstoffen betriebenen Fahrzeugen – auch solchen mit Verbrennungsmotor – über das Jahr 2035 hinaus ohne Enddatum ermöglicht.
„Emissionen senken und Mobilität erhalten“
Die klimafreundlichen Kraftstoffe zum Betrieb von „E-Fuels-Only“- Fahrzeugen sollten der Fraktion zufolge nicht bereits ab 2035 die Vorgabe einer 100-prozentigen CO₂-Emissionsreduktion über die gesamte Produktionskette im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen erfüllen müssen. Zur Beurteilung klimafreundlicher Kraftstoffe und alternativer Antriebssysteme seien vergleichbare Maßstäbe anzulegen, vor allem im Vergleich zu batterieelektrischen Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Brennstoffzelle.
Zur Begründung heißt es unter anderem, effektiver Klimaschutz im Verkehr werde nicht über die Verdrängung von Pkw und Lkw gelingen. Er werde nur dann funktionieren, wenn es gelingt, das Auto, den Lkw, die Bahn und den Bus klimafreundlicher zu machen. Ziel müsse es sein, die Emissionen zu senken und dabei die individuelle Mobilität, Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze zu erhalten.
Plädoyer für E-Fuels
Vor allem E-Fuels bieten aus Sicxht der Unionsfraktion große Potenziale für CO₂-Einsparungen. E-Fuels seien klimafreundliche Kraftstoffe, mit denen Verbrennungsmotoren betrieben werden könnten und die viele Vorteile mit sich brächten. Sie seien zudem im Zusammenhang mit dem Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ein zentraler Partner und unterstützten diese zugleich durch die Schaffung eines besonders attraktiven Nachfragesegments in einem besonders schwer zu dekarbonisierenden Sektor.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Kraft- und Brennstoffen setzten die E-Fuels bei der Verbrennung nur so viel CO₂ frei, wie sie zuvor bei ihrer Erzeugung gebunden hätten, schreiben die Abgeordneten. E-Fuels leisteten damit einen Beitrag hin zu einer CO₂-Kreislaufwirtschaft. Sie und Biokraftstoffe seien in Anwendungsbereichen einsetzbar, in denen bislang fossile Kraftstoffe verwendet werden und bedürften keiner zusätzlichen Tankinfrastruktur. Auch große Automobilhersteller hätten das längst erkannt und setzten neben dem Hochlauf der Elektromobilität auch weiter auf die klimafreundliche Verbrennungstechnologie. (irs/13.06.2024)