Anträge zur Lage der deutschen Rüstungsexportindustrie beraten
Der Bundestag hat am Freitag, 14. Juni 2024, über die Situation der deutschen Rüstungsexportindustrie debattiert. Grundlage waren drei Anträge der AfD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel „Internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Rüstungsgüter erhöhen – Für eine Politik berechenbarer Rüstungsexportkontrollen“ (20/11753) wurde ebenso wie der Antrag „Deutsche Rüstungsunternehmen am höheren Rüstungsetat beteiligen – Deutsche Rüstungsindustrie wieder wettbewerbsfähig machen“ (20/11754) und der Antrag „Wettbewerbsfähigkeit der wehrtechnischen Industrie stärken – Aufbau von Produktionskapazitäten endlich ermöglichen“ (20/11755) zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Wirtschaftsausschuss.
Erster Antrag der AfD
Die Bundesregierung soll zukünftig auf sämtliche Exportbeschränkungen für deutsche Zulieferungen und Unterstützungsleistungen in Produkten verzichten, die durch Unternehmen in Partnerländern der Europäischen Union der Nato oder der privilegierten Partnerschaft zu sogenannten Dual-use-Gütern als Gesamtsystemlieferant entwickelt, produziert und technisch und logistisch betreut werden. Das fordert die AfD-Fraktion in ihrem ersten Antrag (20/11753).
Weiter soll die Genehmigungspraxis für den Export von Rüstungs- und Dual-use-Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können, künftig so ausgestaltet werden, dass sie nicht im Widerspruch zur Politik von Partnerländern steht, insbesondere der USA, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, Italiens, Spaniens und Japans.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag (20/11754) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen des erhöhten Verteidigungsetats deutsche Rüstungsunternehmen zu priorisieren, unter anderem dadurch, dass in die Angebotspreisbewertung auch der Rückfluss in Form zusätzlichen Gewinn- und Einkommensteueraufkommens aus der erhöhten Beschäftigung entlang der Wertschöpfungskette im Inland einfließt.
Längerfristig solle die Beteiligung von deutschen Rüstungsunternehmen an Aufträgen der Bundesregierung wesentlich erhöht werden, heißt es weiter. Die Beschaffungsprozesse in Deutschland seien zu entbürokratisieren, um die deutsche Industrie nicht weiter auszubremsen. Für militärische Beschaffungen müssten in Gesetzen und Verordnungen Ausnahmetatbestände geschaffen werden, um sachlich nicht gerechtfertigte oder unverhältnismäßige Beschränkungen zu vermeiden, zum Beispiel im Lieferkettengesetz oder bei zivilen Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Abgeordneten verlangen zudem, dass Klarheit über die künftige strategische Ausrichtung und den langfristigen Finanzrahmen der Bundeswehr geschaffen wird. Arbeitsplätze und Standorte in der deutschen Rüstungsbranche sollen langfristig gesichert werden. Auch sei eine „angemessene Zahl an Ausbildungs- und Studiengängen“ so zu schaffen, dass das benötigte Fachpersonal für die Rüstungsindustrie in Deutschland ausgebildet werden kann.
Dritter Antrag der AfD
In ihrem dritten Antrag (20/11755) zur Wettbewerbsfähigkeit der wehrtechnischen Industrie in Deutschland fordert die AfD-Fraktion die Bundesregierung auf, Planungssicherheit für die Erweiterung der Produktionskapazitäten der deutschen wehrtechnischen Industrie zu schaffen, indem verbindliche und langfristige Lieferverträge abgeschlossen werden. Damit solle die materielle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr hergestellt werden, um deren internationale Verpflichtungen erfüllen zu können und um „Wertschöpfung, Arbeitsplätze und kritische Technologie in Deutschland zu bewahren und auszubauen.“ Weiterhin solle somit der Rückfluss von deutschen Rüstungsausgaben in nationale öffentliche Haushalte erhöht werden.
Darüber hinaus fordern die Abgeordneten, langfristige Lieferverträge mit der wehrtechnischen Industrie im Rahmen eines zu erstellenden und jährlich fortzuschreibenden langfristigen und ganzheitlichen Gesamtbeschaffungsplans abzuschließen. (hau/emu/vom/14.06.2024)