Fragestunde

Fragestunde am 24. April

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 24. April 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/11103, 20/11104), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

43 der insgesamt 71 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Abgeordnete der AfD-Fraktion stellten elf Fragen. Abgeordnete der Gruppe Die Linke waren mit zehn Fragen vertreten. Vier Fragen kamen von Abgeordneten der Gruppe BSW und zwei Fragen von der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Der fraktionslose Abgeordnete Thomas Seitz stellte eine Frage. Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 23, richteten sich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefolgt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit elf Fragen. Das Bundesministerium für Gesundheit sollte sechs Fragen, das Bundesministerium der Verteidigung fünf Fragen beantworten. Je vier Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, an das Bundesministerium der Finanzen und an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Mit je drei Fragen waren das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Auswärtige Amt vertreten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundeskanzleramt sollten zu jeweils zwei Fragen Stellung nehmen. Mit je einer Frage mussten sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auseinandersetzen. 

Frage zu einer verspäteten schriftlichen Antwort

Zu Beginn der Fragestunde erkundigte sich der nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Matthias Hauer beim Auswärtigen Amt nach dem Grund der Verspätung der Regierungsantwort auf eine schriftlich von ihm gestellte Frage (20/11104). Hauer hatte gefragt, welche „angeblichen Ausreden“ die Bundesregierung der israelischen Regierung vorwirft. Er bezieht sich dabei auf eine Nachricht von Außenministerin Annalena Baerbock auf der Plattform X am 5. April 2024, wonach die Menschen in Gaza jetzt jedes Hilfspaket brauchten. Die Bundesregierung habe deshalb intensiv auf die Öffnung des Grenzübergangs Erez und des Hafens Aschdod für Hilfslieferungen hingearbeitet und erwarte, dass die israelische Regierung ihre Ankündigungen rasch umsetze: „Keine Ausreden mehr.“ 

Hauer wollte wissen, wieso die Ministerin in dieser Nachricht weder die Freilassung der von der Terrororganisation Hamas entführten Geiseln noch den Einfluss der Hamas auf die Verteilung von Hilfsgütern im Gazastreifen thematisiert hat. In der Fragestunde erkundigte er sich, weshalb die Regierung ihre schriftliche Antwort verspätet und nicht innerhalb der nach der Geschäftsordnung gebotenen Wochenfrist abgegeben hat.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Darüber hinaus erkundigte sich die niedersächsische CDU-Abgeordnete Mareike Lotte Wulf beim Familienministerium, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung plant, um den durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung entstandenen Fachkräftebedarf zu decken. Wulf will erfahren, bis wann diese Maßnahmen umgesetzt werden.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka fragte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, ob Bundesminister Cem Özdemir bis Ende 2024 konkrete Maßnahmen plant, die auf eine Entlastung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gerichtet sind. Falls ja, soll das Ministerium diese benennen.

Der brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Gruppe Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium erfahren, wie die Bundesregierung die ökonomischen Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung von 7 auf 19 Prozent in der Gastronomie-Branche vor dem Hintergrund bewertet, dass die realen Umsätze 15,7 Prozent unter der Vor-Corona-Zeit lägen und die Insolvenzen sowie Betriebsaufgaben 2023 gestiegen seien. Görke wollte wissen, ob die Regierung plant, die Konjunktur in der Gastronomie mit politischen Maßnahmen anzukurbeln.

Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Sevim Dağdelen (Gruppe BSW) wollte vom Auswärtigen Amt wissen, ob sich die Bundesregierung zu dem „mutmaßlichen Luftschlag Israels im Iran, der laut Berichten der Sender CNN, ABC News, MSNBC und Fox News und anderer US-amerikanischen Medien als Vergeltung für Teherans Drohnen- und Raketenbeschuss ausgeführt worden sein soll“, eine rechtliche Auffassung gebildet hat. Falls ja, wollte die Abgeordnete erfahren, wie diese in Betrachtung völkerrechtlicher Bestimmungen aussieht.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr, bis wann die von der Bundesregierung geplante Anpassung der Grenzwerte für Tetrahydrocannabinol (THC) im Straßenverkehr auf den Weg gebracht werden soll, um Rechtssicherheit für Konsumierende herzustellen.

Der fraktionslose baden-württembergische Abgeordnete Thomas Seitz wollte vom Bundesgesundheitsministerium erfahren, wie hoch die Anzahl der jährlich von der Bundesregierung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) gemeldeten Sicherheitsberichte in den Jahren 2020 bis 2023 war. Er fragte zudem, wie hoch vor allem die Zahl der gemeldeten Sicherheitsberichte mit Bezug zu den beiden Medikamenten beziehungsweise Wirkstoffen Inflectra (Infliximab) und Keytruda (Pembrolizumab) für die genannten Jahre ist.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/24.04.2024)