Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne vorherige Aussprache haben die Abgeordneten am Donnerstag, 14. März 2024, im vereinfachten Verfahren mehrere Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen:
Dienstrechtliche Vorschriften: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (20/10247) vorgelegt. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Inneres zur federführenden Beratung weitergeleitet. Demnach soll nach dem Willen der Bundesregierung die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Universitäten der Bundeswehr, an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und an der Hochschule der Deutschen Bundesbank zukünftig durch Erlass von Rechtsverordnungen geregelt werden. Danach haben die zuständigen Stellen die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen des Bundes bisher in Form von Verwaltungsvorschriften festgelegt. Zur Erhöhung der Rechtssicherheit soll die Lehrverpflichtung künftig durch höherrangige Rechtsvorschriften normiert werden, wie die Regierung in der Vorlage ausführt. Die Festlegung durch Rechtsverordnung auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung sei wegen des materiellen Regelungsgehalts sachgerecht und schaffe eine verbindliche und rechtssichere Vorgabe der zu erbringenden Lehrverpflichtung. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Vorgabe zur Bildung eines zusammenfassenden Gesamturteils künftig im Bundesbeamtengesetz geregelt wird statt wie bisher in der Bundeslaufbahnverordnung. Dazu verweist die Bundesregierung darauf, dass nach mehreren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen auf gesetzlicher Ebene geregelt werden müssen. Der Gesetzgeber habe dabei das System für die Beurteilung (Regel- oder Anlassbeurteilung oder beides) und die Bildung eines zusammenfassenden Gesamturteils vorzugeben. Das Beurteilungssystem habe der Gesetzgeber im Bundesbeamtengesetz geregelt, die Bildung eines zusammenfassenden Gesamturteils sei im geltenden Recht allerdings bislang lediglich auf Verordnungsebene geregelt. Des Weiteren will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die bislang in der Bundeslaufbahnverordnung enthaltene befristete Regelung zum Einsatz von Videotechnik bei Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst entfristen. In der Praxis habe sich gezeigt, dass die Vorteile dieser Regelung die in Einzelfällen aufgetretenen Nachteile überwiegen, schreibt sie zur Begründung. Schließlich soll der Vorlage zufolge in der Bundesbesoldungsordnung für Personen, für die im Personenstandsregister weder die Geschlechtsangabe „weiblich“ noch „männlich“ eingetragen ist, eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Amtsbezeichnung eingeführt werden.
Binnenschifffahrt: Die Unionsfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Binnenschifffahrt stärken“ (20/10386) eingebracht. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend beraten.
Blutspende: Ein weiterer Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Anreize für Blut- und Blutplasma-Spenden in Deutschland erhöhen“ (20/10613) wurde zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Es gebe schon länger einen großen Mangel an Blutkonserven. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und andere Hilfsorganisationen warnten vor einem Notstand, heißt es. Der tägliche Bedarf an Blutspenden und Blutplasma liege nach Angaben des DRK bei rund 15.000 Blutkonserven. Etwa 80 Prozent der Bundesbürger benötigten einmal im Leben eine Blutspende. Obwohl 94 Prozent der Bevölkerung Blutspenden für wichtig hielten, gingen faktisch nur 3,5 Prozent der Bundesbürger tatsächlich zur Blutspende. Eine Ursache für die mangelnde Bereitschaft, Blut zu spenden, sei nach Überzeugung der Antragsteller die kaum vorhandene Aufwandsentschädigung. Nötig seien echte, aber nicht ins Kommerzielle gehende Anreize zum Blutspenden. Die Abgeordneten schlagen vor, in Paragraf 10 des Transfusionsgesetzes (TFG) den gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen, dass Blutspendeneinrichtungen nach eigenem Ermessen für eine Blutspende oder Blutkonserve bis zu 50 Euro und für eine Blutplasmaspende bis zu 70 Euro auszahlen dürfen. Zugleich müssten Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit Blut- und Blutplasmaspenden keine zusätzliche, dauerhafte Einkommensquelle für Spender darstellen könnten und die Blutspende altruistisch bleibe. Ferner sollte die Information und Aufklärung der Bevölkerung über Blut/Blutplasmaspenden deutlich ausgeweitet werden.
Bundesjugendspiele: Ein Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Zurück zum Wettkampfcharakter bei den Bundesjugendspielen für die Grundschulklassen“ (20/10614). Die Vorlage wird im Sportausschuss federführend beraten werden. Nach Ansicht der Fraktion der AfD ist die Reform der Bundesjugendspiele in vielfacher Hinsicht nicht zielführend und insgesamt abzulehnen. In ihrem Antrag macht sich die Fraktion dafür stark, zurückzukehren zum Wettkampfcharakter bei den Bundesjugendspielen für die Grundschulklassen. Die Abgeordneten der AfD-Fraktion Fordern die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass bei den Bundesjugendspielen in allen Klassen der Grundschule die Wettkampfform in den Grundsportarten Leichtathletik, Schwimmen und Turnen angeboten und im Sportunterricht eine gezielte und langfristige Vorbereitung durch die Sportlehrer festgeschrieben wird. Es gelte Maßnahmen zu entwickeln, die Spiele qualitativ weiterzuentwickeln und zeitgemäßer zu gestalten, ohne den Wettkampfcharakter in den Grundschulklassen aufzugeben. Zur Begründung heißt es unter anderem, Wettkämpfe seien gut für Kinder. Dass sich Kinder in Wettbewerbssituationen miteinander vergleichen, sei allgegenwärtig und durchaus positiv, denn der Leistungsvergleich schaffe Anreize. Kinder wollten sich messen.Im Sport sei Leistung ein zentrales Prinzip. Die Schüler lernten frühzeitig, dass es im Sport Regeln gebe, die es einzuhalten gelte und dass man für die Leistung etwas tun müsse.
Wirtschaft: Ein an den Wirtschaftsausschuss zur Überweisung vorgesehener Antrag der AfD mit dem Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die mittelständische Wirtschaft im Bereich der Normung und Standardisierung“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Erwerbsminderungsrente: Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz, 20/10607) eingebracht. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Die Koalitionsfraktionen wollen das Verfahren der Zahlung eines Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes verändern. Hintergrund ist das 2022 beschlossene Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner. Damit wurde eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren Rente vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begonnen hat. Die Verbesserung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschlags zur Rente ab dem 1. Juli 2024 und knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten ebenfalls den Zuschlag. Die automatisierte Umsetzung des Zuschlags für die insgesamt rund drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung habe sich im Nachhinein aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands jedoch als deutlich komplexer herausgestellt als ursprünglich geplant, schreiben die Koalitionsfraktionen. Deshalb soll das Verfahren zur Auszahlung nun in zwei Stufen erfolgen: In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis hinsichtlich des Gesamtrentenbetrags regelmäßig so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.
(sto/irs/14.03.2024)