Antrag zur Regulierung von Mobilitätsdaten beraten
Die Unionsfraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Für eine moderne Regulierung von Mobilitätsdaten“ (20/10974) vorgelegt. Im Anschluss an die erste Beratung am Freitag, 12. April 2024, wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Digitales.
Antrag der Union
In ihrem Antrag schreiben die Abgeordneten, die digitale Verfügbarkeit von Reise- und Verkehrsinfrastrukturdaten sei essenziell für moderne Mobilitätsangebote und die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle in Deutschland. Auskunftsmöglichkeiten, die in Echtzeit und über möglichst alle Verkehrsträger und Dienstleister hinweg Verfügbarkeitsdaten integrieren, ermöglichten nahtlose und multimodale Mobilität für alle Nutzerinnen und Nutzer. Eine vereinheitlichte Struktur der Datenerhebung und ihrer Weitergabe wirke sich damit positiv auf die Möglichkeiten zur individuellen Mobilität aus.
Der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) bis Ende 2023 angekündigte Referentenentwurf zum Mobilitätsdatengesetz liege gleichwohl immer noch nicht vor, kritisiert die Unionsfraktion. „Absichtserklärungen der Bundesregierung sind bisher vage formuliert. Planungssicherheit besteht nicht“, heißt es in dem Antrag.
Interoperabilität von Daten
Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die Verfügbarkeit und Interoperabilität von Daten sicherzustellen und zu fördern sowie Schnittstellen zu Verkehrsinfrastruktur- und digitalen Infrastrukturprojekten zu schaffen. Zudem gelte es Schnittstellen für die Einbindung von Fahrzeugdaten zu entwickeln, „um zukünftige Entfaltungsräume für vernetzte Fahrzeuge, autonomes Fahren und andere Technologien zu ermöglichen“.
Die CDU/CSU-Fraktion macht zugleich deutlich, dass wettbewerbsrelevante Daten im Mobilitätsdatengesetz geschützt werden müssten. Die geplante „Open Data“-Pflicht dürfe keine Rückschlüsse auf sensible Informationen und schützenswerte Geschäftspraktiken zulassen, heißt es. (hau/12.04.2024)