Überweisung im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Dezember 2023, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Sepsis-Sterblichkeit: Darunter war ein Antrag der AfD mit dem Titel „Sepsis-Sterblichkeit in Deutschland senken“ (20/9744). Die Federführung liegt beim Gesundheitsausschuss.
Wohnungseinbruch: Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion „zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls“ (20/9720) wird im federführenden Rechtsausschuss beraten. Die Abgeordneten setzen sich darin dafür ein, die für diese Fälle vorgesehene auf fünf Jahre befristete Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung zu verlängern. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/14747) seien 2019 zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls die Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung (Paragraf 100a Absatz 2 Nr. 1j der Strafprozessordnung) erweitert worden. Diese Regelungen sollen nun nach dem Willen der Unionsfraktion über den 11. Dezember 2024 hinaus fortbestehen. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 seien die registrierten Fälle von Wohnungseinbruchdiebstählen in der Zeit zwischen 2019 und 2021 zurückgegangen, dann aber im Jahr 2022 auf insgesamt 65.908 Taten angestiegen, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Die Aufklärungsquote sei demgegenüber gesunken und habe bei 16,1 Prozent gelegen. „Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist damit bei Weitem zu hoch und die Aufklärungsquote bei Weitem zu gering.“
Hauptversammlung: Ebenfalls im Rechtsausschuss federführend beraten wird ein Antrag der Union mit dem Titel „Für Rechtssicherheit und eine lebendige Hauptversammlung – Reformbedarf im Beschlussmängelrecht“ (20/9734). Die CDU/CSU-Fraktion fordert darin eine Reform des Beschlussmängelrechts. Zur Begründung heißt es darin: „Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung virtueller Hauptversammlungen für Aktiengesellschaften hat sich erneut gezeigt, dass sich das geltende Beschlussmängelrecht als Hindernis für einen gewünschten offenen Austausch zwischen Vorstand und Aktionären darstellt, das auch durch das Freigabeverfahren nicht hinreichend beseitigt wird. Die stets geforderte offene und lebendige Debattenkultur in deutschen Hauptversammlungen ist nicht realisierbar, wenn den Unternehmen bei der Auskunftserteilung weiterhin umfängliche rechtliche Risiken auferlegt werden, insbesondere in Hinblick auf die Wirksamkeit gefasster Beschlüsse.“ Die Unionsfraktion fordert deshalb unter anderem, die Missbrauchsmöglichkeiten und Häufigkeit der Beschlussanfechtungen im geltenden Beschlussmängelrecht einem internationalen Vergleich zu unterziehen und insbesondere unter dem Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu bewerten. Auch müsse die Effektivität des Freigabeverfahrens im Aktienrecht zur Missbrauchsbekämpfung evaluiert werden. Ferner solle die Regierung Reformvorschläge für das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht vorlegen und dabei insbesondere alternative Rechtsfolgen zur Kassation eines fehlerhaften Beschlusses bei dessen Anfechtung bestimmen. Auch sollen Kriterien für die Entscheidung über die angemessene Rechtsfolge festgelegt werden. Der mögliche Ausschluss der Kassationswirkung über strukturverändernde Beschlüsse hinaus müsse auf alle Beschlüsse erstreckt werden, fordern die Abgeordneten.
Gesundheitswesen: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte“ (20/9745) wird im Gesundheitsausschuss weiterberaten.
Tierhaltung: Ein Antrag der AfD mit dem Titel „Deutsche Tierhaltung sichern – Gebührenordnung der Tierärzte wirklich reformieren und nicht nur verkomplizieren“ (20/9746) wird federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, die im November 2022 in Kraft getretene Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) „unverzüglich zurückzunehmen“. Die Abgeordneten stören sich vor allem an der „obligatorischen Hausbesuchsgebühr der GOT für Hausbesuche zur Erbringung von tierärztlichen Leistungen an Tieren, die keine landwirtschaftlichen Nutztiere sind“, davon seien vor allem Pferdehalter betroffen. Darüber hinaus solle „der bürokratische Aufwand der Dokumentationspflichten deutlich reduziert werden“ und bei der Dokumentation das EU-Recht eingehalten werden. Pferde gelten nur dann als landwirtschaftlich gehaltene Tiere, wenn die Pferde zur Fleischgewinnung gehalten werden oder es sich etwa um eine Haltung von Zuchtstuten im landwirtschaftlichen Betrieb handele oder die Pferde zum Erwerbseinkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes beitragen. Für den Großteil der Pferdehalter in Deutschland gebe es deshalb keine Befreiung von der Gebühr für Hausbesuche durch den Tierarzt.
(ste/14.12.2023)