Rolle von Religionen in der Entwicklungszusammenarbeit
Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2024, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Die Rolle von Religionen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stärken“ (20/10070) beraten. Im Anschluss an die rund halbstündige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Antrag der Unionsfraktion
Wie es in dem Antrag heißt, müsse eine wertebasierte Entwicklungspolitik, die den einzelnen Menschen ernst nimmt, auch seinen Blick auf die Welt ernst nehmen. Daher sollten auch die religiösen, normativen und kulturellen Gegebenheiten in den Partnerländern in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit systematisch berücksichtigt werden. Vor allem im Globalen Süden erführen religiöse Akteure oftmals deutlich größeres Vertrauen als staatliche Stellen.
Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, das Sektorvorhaben „Religion für nachhaltige Entwicklung“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH auch über die aktuelle Laufzeit bis Februar 2025 hinaus mindestens für drei weitere Jahre finanziell ausreichend abzusichern.
„Rolle von Religionen stärker berücksichtigen“
Finanziell absichern wollen die Abgeordneten auch die Multi-Akteurspartnerschaft „International Partnership on Religion and Sustainable Development“ (PaRD) für mindestens drei weitere Jahre. Weitere Unterstützer sollten als Partner gewonnen werden, damit Deutschland seine Vorreiterrolle auch langfristig wahrnehmen könne.
Bei Länder- und Sektorstrategien sowie bei Regierungsverhandlungen sollte nach Ansicht der Unionsfraktion die Rolle von Religionen und religiösen Akteuren stärker berücksichtigt werden. Dort, wo Angehörige von Religionsgemeinschaften von Verletzungen und Einschränkungen ihrer Religionsfreiheit betroffen sind, sollte die Bundesregierung dieses Reicht einfordern. (vom/21.03.2024)