Debatte zur geplanten Standardisierung von Handy-Ladekabeln
Bis Ende 2024 soll es standardisierte Ladekabel für alle Handys, Kameras und Kopfhörer geben. Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf „zur Änderung des Funkanlagengesetzes“ (20/9873), der am Donnerstag, 18. Januar 2024, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Der Entwurf wurde im Anschluss an die Debatte in den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regierung will mit der Novelle des Funkanlagengesetzes eine EU-Richtlinie umsetzen. Die Richtlinie „zur verbindlichen Etablierung von einheitlichen endgeräteseitigen Ladeschnittstellen bei Funkanlagen als Voraussetzung für deren Bereitstellung auf dem Markt“ muss laut Entwurf von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt sein. Die sich hieraus ergebenden Vorschriften sind ab dem 28. Dezember 2024 für die meisten und ab dem 28. April 2026 für sämtliche in den Geltungsbereich der Richtlinie fallenden Geräte anzuwenden.
Die Richtlinie verfolgt laut Bundesregierung das Ziel, eine Fragmentierung des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle von elektronischen Geräten mit Funkschnittstellen (vor allem Smartphones) zu verhindern beziehungsweise zu reduzieren, die Verbraucherfreundlichkeit zu verbessern, Ressourcen zu schonen und Elektronikabfälle zu verringern.
Vorgesehen ist, die Ladeschnittstellen von kabelgebunden aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen Kategorien oder Klassen von Funkanlagen (Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, eBook Reader, Notebooks) zu harmonisieren, sodass sie über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Zudem soll sichergestellt werden, dass die aufgeführten Geräte, wenn sie über eine Schnellladefunktion verfügen, mindestens dasselbe Ladeprotokoll nutzen. (hau/18.01.2024)