Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 22. Februar 2024, eine Reihe von Vorlagen ohne Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Umweltstatistikgesetz: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes (20/10285) eingebracht. Die Vorlage wird im Umweltausschuss weiterberaten.
Forschung und Innovation: An den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde ein Expertengutachten zu „Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit Deutschlands 2023“, das die Bundesregierung als Unterrichtung (20/7530) vorgelegt hat. Darin betont die Kommission, dass Forschung und Innovation für das Gelingen von großen Transformationen, wie der Energie- und Mobilitätswende sowie der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft unerlässlich sind, auch wenn die Transformation durch die Coronakrise und den Ukrainekrieg erschwert sei. Die Kommission spricht sich unter anderem dafür aus, „einen im Bundeskanzleramt verankerten Regierungsausschuss für Innovation und Transformation einzurichten“. In dem Gutachten heißt es weiter, dass technologische Rückstände aufgeholt und vermieden werden müssen, um den Anschluss bei den Schlüsseltechnologien nicht zu verlieren. Das Gutachten wird seit 2008 jährlich durch eine unabhängige Gruppe renommierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfasst und dem Parlament vorgelegt.
Zivile Sicherheit: Ebenfalls im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten wird das Rahmenprogramm der Bundesregierung 2024 bis 2029 „Forschung für die zivile Sicherheit – gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ (20/9800).
Hafenstrategie: An die Ausschüsse überwiesen wurde ein von CDU/CSU vorgelegter Antrag (20/10385) mit dem Titel „Nationale Hafenstrategie fertigstellen – Finanzierung verbindlich zusagen“. Die Vorlage wird im Verkehrsausschuss federführend behandelt.
Blutspende: Eine Steigerung der Blutspendebereitschaft will die AfD erreichen. Dazu hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (20/10373) vorgelegt, der zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Die AfD-Fraktion fordert Initiativen zur Steigerung der Blutspendenbereitschaft. Täglich würden rund 15.000 Blutspenden für Operationen, die Behandlung schwerer Krankheiten und zur Versorgung von Unfallopfern benötigt, führt die Fraktion aus. Dabei spendeten lediglich zwei Millionen Menschen regelmäßig Blut. Dies entspreche einem Anteil von nur etwa 2,4 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Um der niedrigen Spendenbereitschaft entgegenzuwirken, fordern die Abgeordneten, in Paragraf 10 Transfusionsgesetz einen Mindestbetrag von 75 Euro für die Aufwandsentschädigung der Blutspender festzulegen. Bei einer Beibehaltung der jetzigen Rechtslage würde sich die Abhängigkeit Deutschlands von ausländischen Importen verfestigen.
Rassismus: Die AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Gegen jede Form des Rassismus, auch der anti-weißen Diskriminierung in Deutschland“ (20/10367) eingebracht. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert, „gegen jede Form des Rassismus, auch der anti-weißen Diskriminierung in Deutschland“ vorzugehen. Die Abgeordneten kritisieren, „dass rassistische Haltungen gegen Weiße längst kein Randphänomen mehr sind, sondern im gesellschaftlichen, politischen und medialen Establishment hoffähig geworden sind, dass mit ihnen sogar Karrieren in Regierungsparteien möglich sind - obwohl sich ihre besagten Äußerungen direkt gegen die Menschenwürde des Einzelnen richten und daher eigentlich die gesteigerte Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes nach sich ziehen müssten.“ Die Fraktion fordert daher, dass der Bundestag jede Form des Rassismus, auch des Rassismus gegen weiße Menschen „auf das Schärfste verurteilt“. Das Parlament müsse auch mit Entschiedenheit allen Versuchen entgegentreten, entsprechendes Gedankengut in Deutschland zu fördern, zu etablieren oder in die Tat umzusetzen, heißt es weiter.
Ehrenamt: Die AfD hat einen Antrag zur „Förderung und Unterstützung ehrenamtlicher Funktionsträger im Sportverein“ (20/10392) vorgelegt. Die Initiative soll an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung überwiesen werden. Demnach seien es die Vereine, die „mit ihrem großen Einsatz die Strukturen schaffen, in denen sich Nachwuchsarbeit und Leistungssport entwickeln können“. Zunehmend werde es aber für die Sportvereine problematischer, Ehrenamtliche für die Arbeit zu gewinnen und zu binden. Deshalb fordern die Abgeordneten der AfD die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Aus- und Weiterbildungsprogramme für ehrenamtliche Funktionsträger verbessert werden; dass Ländern und Kommunen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Vereine bei der Ausbildung für ehrenamtliche Funktionsträger wirtschaftlich zu entlasten, und dass staatliche beziehungsweise gesetzliche Anforderungen und bürokratischer Aufwand für die Vereine reduziert werden.
KI: Ein weiterer Antrag der AfD zur „Förderung quelloffener KI-Lösungen“ (20/10393) wurde an den Ausschuss für Digitales zur federführenden Beratung überwiesen. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, wo Open Source-Produkte in der öffentlichen Verwaltung über den bestehenden Rahmen hinaus eingesetzt werden können. Ziel sei neben dem Einsparen von Kosten, die Reduzierung der Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen. Über die punktuelle Förderung von Open Source KI-Lösungen hinaus soll zudem eine Open Source-Strategie erarbeitet werden, deren „primäres Ziel die Schaffung und Bewahrung einer deutschen digitalen Souveränität“sei, schreiben die Abgeordneten. Weiter müsse das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) so ausgestattet werden, dass dort „marktreife, auf Open Source beruhende KI-Lösungen“ auf Sicherheitserfordernisse geprüft werden können, heißt es in dem Antrag weiter. Die Fraktion fordert zudem, die Investitionssumme in quelloffene KI-Lösungen im Haushalt 2024 zentral auszuweisen und nicht über mehrere Ressorts zu verteilen.
Fusionsforschung: Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD evaluieren, „welchen Bedarf Deutschland in den kommenden zwei Dekaden an Spezialisten aus allen für die Kernfusion relevanten Fachbereichen haben wird“. Dies soll unter Einbeziehung der Expertengruppe Kernfusion beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik, des Forschungszentrum Jülich und des Karlsruhe Institut für Technologie (KIT) sowie Vertretern der relevanten Startups erfolgen, fordert die Fraktion in einem Antrag mit dem Titel „Fachkräfteinitiative für die Fusionsforschung“ (20/10394), der an den Forschungsausschuss zur Federführung überwiesen wurde. Danach soll die Bundesregierung zudem auf Grundlage dieser Bedarfsanalyse in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinwirken, eine ausreichende Anzahl hochrangig besetzter Lehrstühle in den relevanten Forschungsfeldern einzurichten. Weiter wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, an den Hochschulen des Bundes eigenständig Lehrstühle und Studiengänge einzurichten, die dem in der genannten Evaluierung ermittelten Bedarf entsprechen. Diese Lehrstühle will die Fraktion formell und materiell so ausgestattet wissen, „dass sie auch für weltweit führende Spezialisten attraktiv sind“. Ferner plädiert sie in der Vorlage dafür, junge, an sogenannten an MINT-Berufen interessierte Menschen im Rahmen des Schulunterrichts und der anschließenden Berufs- und Studienberatung für die Möglichkeiten der Fusionsforschung und der sie begleitenden Forschungsgebiete gezielt zu begeistern. Daneben spricht sie sich dafür aus, im Ausland gezielt um Studienanfänger in den relevanten Forschungsgebieten zu werben und diese mit attraktiven Stipendien auszustatten sowie gezielt internationale Spitzenforscher anzuwerben, um die Fachkräftelücke auf diesem Gebiet bereits zu schließen, ehe die in dem Antrag skizzierte Ausbildungsinitiative Früchte tragen kann.
DSGVO: Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes (20/10246) eingebracht, der zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen wurde. Anlass seien veränderte Anforderungen aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), heißt es in der Gesetzesbegründung. Aufgrund dieser seien „spezifizierte gesetzliche Grundlagen“ erforderlich, „um auf gesicherter Rechtsgrundlage die von der Finanzagentur von ihren Vertragspartnern erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten zu können“.
(irs/sto/27.02.2024)