Regierung plant Bundeswehreinsatz im Roten Meer
Der Bundestag hat am Mittwoch, 21. Februar 2024, über die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation „Eunavfor Aspides“ im Roten Meer beraten. Einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (20/10347) überwiesen die Abgeordneten nach der Debatte im Plenum zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss.
Antrag der Bundesregierung
Die Bundeswehr soll sich mit bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten an der Operation im Roten Meer beteiligen. Begründet wird der Einsatz mit Angriffen der Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen auf die internationale Schifffahrt seit Mitte November 2023, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab, die sich gegen den internationalen Handel, die Sicherheit des Seeverkehrs und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region richten würden.
Das durch die Angriffe betroffene Gebiet sei ein maritimer Raum von besonderer geostrategischer Bedeutung für die internationale Handelsschifffahrt, argumentiert die Bundesregierung. „Über diese mit am stärksten befahrene Seeverbindungslinie der Welt transportieren Schiffe Güter zwischen Asien und Europa, darunter einen Großteil aller Energielieferungen für Europa. Etwa 65 Schiffe pro Tag, circa zwölf Prozent des weltweiten Warenverkehrs, verkehren auf dieser Route.“ Der wirtschaftliche Schaden durch die Angriffe der Huthi-Miliz sei erheblich – auch für Deutschland.
Die Wiederherstellung der Freiheit der Schifffahrt erfordere einen militärischen Einsatz im gemeinsamen Vorgehen mit Partnern und Verbündeten. Nach der Operation Prosperity Guardian der Vereinigten Staaten zum Schutz ziviler Handelsschiffe habe die Europäische Union Enafor Aspides zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beschlossen „und damit die schnelle sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit“ unterstrichen, so die Bundesregierung.
Meerenge von Bab al-Mandab und Straße von Hormus
Das Einsatzgebiet umfasst den Angaben zufolge die Meerenge von Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüber liegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge grundsätzlich nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat.
Zu den Aufgaben der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten soll der Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See und die Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet gehören, außerdem die Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung sowie Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern.
Als völkerrechtliche Grundlagen führt die Bundesregierung unter anderem eine Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates und das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen an, des Weiteren das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt sowie das Selbstverteidigungsrecht zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen. Das Mandat ist befristet bis Ende Februar 2025. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf voraussichtlich rund 55,9 Millionen Euro. (ahe/21.02.2024)