Polizeibeauftragter des Bundes beim Deutschen Bundestag
Der Bundestag hat am Freitag, 10. November 2023, erstmals über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ (20/9148, Polizeibeauftragtengesetz – PolBeauftrG) beraten. Er soll die Grundlagen für das neue Amt eines solchen Polizeibeauftragten für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag schaffen. Die Vorlage wurde im Anschluss der Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung bei den weiteren Beratungen übernimmt der Innenausschuss.
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen
Mit dem neuen Amt soll der Vorlage zufolge eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes eingerichtet werden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können.
Diese neue Möglichkeit soll ergänzend neben die weiter existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen und die Möglichkeiten im Rahmen des Disziplinar- beziehungsweise Arbeitsrechts sowie den justiziellen Weg vor die Gerichte treten. Damit würden die Handlungsoptionen der Betroffenen erweitert, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution Polizei gestärkt und auch den Beschäftigten der Polizei selbst eine Möglichkeit gegeben, sich vor möglicherweise ungerechtfertigten Anschuldigungen zu schützen.
Gewählt werden soll der Polizeibeauftragte dem Gesetzentwurf zufolge vom Bundestag mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Parlaments für eine fünfjährige Amtszeit. Dabei soll eine einmalige Wiederwahl zulässig sein.
Fehlverhalten oder Missstände von unabhängiger Stelle untersuchen lassen
Wie die Koalitionsfraktionen in der Begründung ausführen, sind die Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag wichtige Ansprechpartner für die Bürger bei Problemen, Notlagen und Konflikten verschiedenster Art. Die Polizei könne ohne ein staatliches Gewaltmonopol nicht existieren. Ihre Beschäftigten seien daher mit weitgehenden Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Bei der Nutzung dieser Eingriffsbefugnisse seien sie an Recht und Gesetz gebunden, heißt es in der Begründung weiter. Es könne aber dazu kommen, dass im Bürgerkontakt rechtliche Grenzen überschritten werden. Es könne „zu unangemessener Behandlung, zu einer Verletzung von Grund- und Menschenrechten oder auch zu unverhältnismäßiger Gewaltanwendung“ kommen sowie wie in jedem Teil der Verwaltung zu strukturellen Mängeln und Fehlentwicklungen wie etwa extremistische Einstellungen unter den Angehörigen der Polizei.
Solche Ereignisse und Fehlentwicklungen seien vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der Polizei von großem Gewicht im Verhältnis der Bürger zum demokratischen Rechtsstaat, schreiben die drei Fraktionen des Weiteren. Es sei daher für die Bürger wie auch für die Beschäftigten der Polizeien des Bundes selbst wichtig, Vorkommnisse von behaupteten oder tatsächlich erwiesenen Fehlverhalten oder strukturelle Fehlentwicklungen und Mängel an eine unabhängige Stelle jenseits der behördlichen Strukturen melden und von dieser untersuchen lassen zu können. Ziel sei es, damit auch zu einer Versachlichung entsprechender Diskussionen beizutragen, was sich insgesamt wiederum positiv auf das Bild der Polizei in der Öffentlichkeit auswirken werde. (sto/10.11.2023)