Fragestunde

Fragestunde am 17. Januar

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 17. Januar 2024, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (20/10021), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren.

CDU/CSU-Abgeordnete mit den meisten Fragen

24 der insgesamt 54 Fragen wurden von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion gestellt. Fraktionslose Abgeordnete hatten 16 Fragen gestellt. Davon stammten 15 Fragen von Abgeordneten der Partei Die Linke und eine Frage vom Abgeordneten Andrej Hunko von der neuen Partei „Bündnis Sahara Wagenknecht – Für Vernunft und Gerechtigkeit“ (BSW). Abgeordnete der AfD-Fraktion waren mit zwölf Fragen vertreten. Hinzu kamen zwei Fragen der Abgeordneten Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen). Von SPD- und FDP-Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt.

Die mit Abstand meisten Fragen, nämlich 20, richteten sich an das Auswärtige Amt, gefolgt vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit acht Fragen und dem Bundesministerium der Justiz mit fünf Fragen. Jeweils vier Fragen sollten das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz beantworten. Mit je drei Fragen mussten sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen auseinandersetzen. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz waren mit je zwei Fragen gefordert. Je eine Frage ging an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise erkundigte sich der niedersächsische CDU-Abgeordnete Tilman Kuban beim Auswärtigen Amt, welche konkreten Konsequenzen es nach der erst sechs Tage nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 angelaufenen Evakuierungsaktion für deutsche Staatsbürger gezogen hat. Andere Staaten wie Polen, Rumänien, Italien, Spanien, die Schweiz und Island hätten ihre Bürger schon nach drei Tagen ausgeflogen, so Kuban.

Der bayerische AfD-Abgeordnete Petr Bystron wollte vom Bundesinnenministerium erfahren, wie viele Bundesmittel seit 2017 in Deutschland in die Bekämpfung des Antisemitismus geflossen sind.

Der fraktionslose thüringische Abgeordnete Susanne Hennig-Wellsow (Partei Die Linke) verlangte vom Bundesjustizministerium Auskunft darüber, was Justizminister Dr. Marco Buschmann konkret unternehmen will, um zu einem solidarischen Elementarschadensversicherungsmodell zu kommen, das für alle Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen bezahlbar ist, sofern Buschmann weiterhin eine Versicherungspflicht ablehnt.

Die Berliner Abgeordnete Canan Bayram (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundesministerium für Bildung und Forschung, ob die Bundesregierung die genauen Gründe dafür kennt, warum rund 84 Prozent der Studierenden die Angebote der Bundesregierung zur Studienförderung nicht annehmen. Sie fragt, ob die Bundesregierung eine Reform ihrer Angebote plant, um mehr Studierenden den Zugang zu staatlicher Förderung zu ermöglichen.

Der fraktionslose nordrhein-westfälische Abgeordnete Andrej Hunko (Partei BSW) wollte vom Auswärtigen Amt wissen, welche Organisationen, in denen Deutschland vertreten ist, an der Beobachtung der kommenden Präsidentschaftswahlen in Indonesien teilnehmen werden. Er fragte, ob die Bundesregierung die Entstehung einer politischen Dynastie in Indonesien befürchtet und verwies darauf, dass der Präsidentschaftskandidat Verteidigungsminister Prabowo Subianto Djojohadikusumo den ältesten Sohn des gegenwärtigen Präsidenten Joko Widodo, Bibran Rakabuming Raka, zum Vizepräsidentschaftskandidaten ernannt hat.

Zusatzfragen sind möglich

Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen.

Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/17.01.2024)