Nationaler Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum
Der Bundestag hat am Freitag, 1. Dezember 2023, erstmals über den „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung für den Europäischen Forschungsraum“ (20/9393) diskutiert. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Unterrichtung (20/9393) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Mit dem Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum gestaltet die Bundesregierung nach eigener Darstellung die europäische Forschungs- und Innovationspolitik mit, um Deutschland und Europa weiterhin eine weltweite Spitzenposition in Forschung und Innovation zu sichern und Innovationskraft, Exzellenz und technologische Souveränität zu steigern.
Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit
Es gehe darum, die Rahmenbedingungen für die europäische Zusammenarbeit in Forschung und Innovation zu verbessern, weil nur eine Bündelung der Kräfte in Europa zu Antworten auf die „großen gesellschaftlichen Herausforderungen“ führe.
Mit dem Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum setze sich die Bundesregierung für ein innovatives Europa ein, in dem Forscherinnen und Forscher die Transformationsprozesse für ein digitales und nachhaltiges Europa gestalten. Ebenso setze sie sich für eine exzellente Forschung in Europa ein, in dem sich die Forschenden „offen und grenzüberschreitend“ vernetzen. Der Einsatz gelte ferner einem freien Europa, den Forschenden ein „starkes Fundament“ biete, um wertebasiert und sicher mit Partnern weltweit zusammenzuarbeiten.
Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern
Der Aktionsplan übersetzt nach Aussage der Regierung diese Leitlinien in sechs Handlungsfelder, die mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraumes in Deutschland unterlegt seien. Als Handlungsfelder werden genannt die wirtschaftliche und gesellschaftliche Transformation, die europaweite Anwendung von Wissen, moderne Rahmenbedingungen für eine offene und exzellente Forschungszusammenarbeit, der Abbau von Hürden der europäischen Zusammenarbeit, die stärkere Teilhabe im Forschungs- und Innovationssystem und die wertebasierte und sichere globale Zusammenarbeit.
Die Regierung erinnert daran, dass der Europäische Forschungsraum im Jahr 2000, geschaffen worden sei, um einen Binnenmarkt für Forschung und Innovation zu etablieren und Freizügigkeit für Forschende in ganz Europa zu gewährleisten. Im „engen Miteinander der europäischen Partner“ trügen die Mitgliedstaaten seither mit nationalem Engagement zum Erreichen der gemeinsamen europäischen Ziele bei. Mit dem „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ hätten sich die EU-Mitgliedstaaten Ende 2021 auf ambitionierte Ziele in der Neuausrichtung des Europäischen Forschungsraums geeinigt. (vom/01.12.2023)