Soziales
Antrag zur Weiterentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. November 2023, erstmals über einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes (20/9309, Asylbewerberleistungsweiterentwicklungsgesetz, AsylbLWG) beraten, den die CDU/CSU vorgelegt hatte. Mit diesem soll erreicht werden, dass Leistungen nach dem AsylbLG nicht mehr 18 Monate, sondern 36 Monate gezahlt werden. Die Leistungshöhe soll sich nicht ändern. Die Fraktion will damit Anreize zur Migration senken, wie sie im Entwurf schreibt.
Die Federführung bei den weiteren Beratung zu der Vorlage liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales. (vom/irs/16.11.2023)