Bundestag berät Antrag zur Arzneimittelversorgung
Der Bundestag hat am Freitag, 17. November 2023, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Arzneimittelversorgung sicherstellen – Versorgungssicherheit gewährleisten“ (20/9319), den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hat. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion fordert von der Bundesregierung weitere Initiativen, um die Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Die Lage bei der Verfügbarkeit von dringlich benötigten Arzneimitteln, darunter kindgerechte Antibiotika, sei weiter sehr angespannt, heißt es in einem Antrag (20/9319) der Fraktion. Der pharmazeutische Großhandel habe gewarnt, dass bei 85 Prozent der für die laufende Herbst-/Wintersaison dringend benötigten Arzneimittel die derzeit verfügbaren Bestände nicht einmal für zwei Wochen reichten. Der Großhandel weise darauf hin, dass es objektiv unmöglich sei, diese Arzneimittel bei der pharmazeutischen Industrie zu beschaffen oder Lagerbestände aufzubauen.
Zugrunde gelegt werde diesen Aussagen eine kürzlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aktualisierte, rund 400 Arzneimittel umfassende Dringlichkeitsliste für die kommenden Monate, darunter zahlreiche Antibiotika und Medikamente für Kinder, die zum Teil seit länger als einem Jahr knapp oder nicht verfügbar seien, heißt es in der Antwort weiter. Die angespannte Versorgungssituation mit Arzneimitteln und die zunehmend schwerer werdenden Bemühungen des Großhandels, den gesetzlichen Vorhalteverpflichtungen entsprechen zu können, würden mit großer Besorgnis wahrgenommen. Durch das im Juni 2023 beschlossene Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sei offenbar keine Entspannung der Situation eingetreten. Das Problem der Lieferengpässe werde nur durch eine andere Preispolitik und Veränderungen der Lieferketten zu lösen sein.
21 Punkte umfassender Forderungskatalog
Die Abgeordneten stellen in dem Antrag einen 21 Punkte umfassenden Forderungskatalog auf, um die Versorgung mit Medikamenten zu verbessern. So sollte die Bundesregierung den sogenannten Pharmadialog wieder aufnehmen, um gemeinsam mit allen Beteiligten kurz- und langfristige Maßnahmen gegen die Arzneimittelknappheit zu schaffen. Das BfArM sollte mit den erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen ausgestattet werden, um ein kontinuierliches Monitoring von Lieferengpässen zu ermöglichen. Der Bund müsse sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion in Europa gestärkt und insbesondere wichtige Arzneimittel wieder primär in Europa produziert würden.
Die Festbeträge müssten den Herstellungskosten der Kinderarzneimittel entsprechend angemessen angehoben und entfristet werden, um eine langfristige Planungssicherheit zu schaffen und den Produktionsstandort Deutschland beziehungsweise Europa zu stärken. Ferner sollte eine Regelung für Apotheker geschaffen werden, bei Nichtlieferbarkeit eines Kinderarzneimittels die erweiterten Austauschregelungen auch für Darreichungsform und Individualrezeptur anzuwenden. Apotheken müssten zudem für ihr Lieferengpassmanagement angemessen vergütet werden. (pk/vom/17.11.2023)