Jürgen Braun scheitert mit Kandidatur als Vizepräsident des Bundestages
Der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun ist am Donnerstag, 9. November 2023, mit seiner Kandidatur für das Amt eines Stellvertreters der Bundestagspräsidentin gescheitert. Einen entsprechenden Wahlvorschlag seiner Fraktion (20/8960) wies das Parlament mit 566 Nein-Stimmen bei 88 Ja-Stimmen und sieben Enthaltungen zurück.
Der 62-jährige Abgeordnete Braun gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die baden-württembergische Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Er vertritt den Wahlkreis Waiblingen. Der Kommunikationsberater ist Obmann seiner Fraktion im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie ordentliches Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Zudem ist er stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss.
Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium
Ebenfalls keine Mehrheit fand ein weiterer Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/8961), die ihren Abgeordneten Prof. Dr. Michael Kaufmann als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes vorgeschlagen hatte. Die Vorlage wurde mit 554 Nein-Stimmen zurückgewiesen. Es gab 88 Ja-Stimmen, 15 Enthaltungen und vier ungültige Stimmen. Kaufmanns Wahlkreis Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis und ist Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Wahlvorschlägen von SPD und FDP hingegen stimmte das Parlament zu. Die Sozialdemokraten stellten den Abgeordneten aus dem Hochsauerlandkreis Dirk Wiese zur Wahl (20/9157), der mit 488 Ja-Stimmen bei 133 Nein-Stimmen, 37 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen gewählt wurde. Der gebürtige Paderborner ist Ordentliches Mitglied im Wahlausschuss sowie im Gemeinsamen Ausschuss.
Die Freien Demokraten nominierten ihren Abgeordneten Alexander Müller (20/9158), der mit 523 Ja-Stimmen bei 92 Nein-Stimmen ebenfalls die erforderliche Mehrheit erhielt. 43 Parlamentarier hatten sich enthalten, es gab drei ungültige Stimmen. Müller vertritt den Wahlkreis Rheingau-Taunus – Limburg, ist stellvertretender Vorsitzender und Obmann des Unterausschusses Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie Obmann im Verteidigungsausschuss.
Artikel 45d des Grundgesetzes besagt, dass der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes bestellt. Gewählt wird mit Stimmkarte und Wahlausweis. Um in das Gremium gewählt werden zu können, ist eine Mehrheit von 369 Stimmen erforderlich. Das Parlamentarische Kontrollgremium ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). (eis/ste/09.11.2023)