Industriestrompreis und Abschaffung der Stromsteuer gefordert
Der Bundestag hat am Freitag, 20. Oktober 2023, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Bezahlbaren Strom sichern – Industriestrompreis einführen, Stromsteuer abschaffen“ (20/8855) beraten, den die Fraktion Die Linke vorgelegt hatte. Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen. Die Federführung für einen Antrag der AfD mit dem Titel „Eine Alternative zum Industriestrompreis schaffen, um alle Unternehmen in Deutschland zu entlasten“ (20/8877) übernimmt der Finanzausschuss.
Antrag der Linken
Die Linke fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf für einen„ befristeten Industriestrompreis für Beschäftigung und Klimaschutz“. Dieser Industriestrompreis müsse an klare Kriterien wie Tarifbindung, Standorttreue und Transformationsverpflichtung gebunden werden, heißt es. Außerdem müsse der Empfängerkreis definiert werden. Gelten solle der Industriestrompreis für verlagerungsbedrohte energieintensive Industrien, die im internationalen Wettbewerb stehen.
Außerdem fordert Die Linke die Absenkung der Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Cent/kWh für Privatpersonen und 0,05 Cent/kWh für Unternehmen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will eine Alternative zum Industriestrompreis schaffen. In ihrem Antrag (20/8877) fordert sie die Regierung auf, statt eines Industriestrompreises den Weg für mittelständische Investitionen durch einen umfangreichen Bürokratieabbau freizumachen und hierzu ein Bürokratieentlastungsgesetz vorzulegen; die Energiesteuer für Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme, Kohle, Kraftstoffe, Pellets auf sieben Prozent zu senken; darauf hinzuwirken, dass die Stromsteuer in Deutschland auf ein Minimum reduziert wird; sich dafür einzusetzen, dass auf europäischer Ebene die Voraussetzungen für die Aufhebung der Stromsteuer geschaffen werden; darauf hinzuwirken, dass die CO2-Abgabe auf Benzin, Dieseltreibstoff sowie Gas abgeschafft und dazu das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) abgeschafft wird – und zur „Sicherstellung einer störungsfreien und kostengünstigen Energieversorgung die Planung neuer Kernkraftwerke der nächsten Generation voranzutreiben sowie den Betrieb von Kohlekraftwerken dauerhaft zu ermöglichen. (mis/ste/20.10.2023)