Antrag fordert Bezahlkarte statt Geldleistungen für Asylbewerber
Der Bundestag hat einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Bezahlkarte einführen – Sachleistungsprinzip konsequent umsetzen“ (20/8729) am Donnerstag, 12. Oktober 2023, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Antrag der Union
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Abkehr von der bisherigen Praxis der Bargeldauszahlung im System des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Stattdessen solle „das Sachleistungsprinzip konsequent umgesetzt werden“, lautet die zentrale Forderung der Unionsabgeordneten. „Die hohen Sozialleistungen für Asylbewerber sind ein Grund, der dazu beiträgt, dass übermäßig viele Geflüchtete einen Aufenthalt in Deutschland gegenüber einem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bevorzugen. Um Anreize zu verringern, ohne die Leistungshöhe für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG abzusenken, sollten Bargeldzahlungen von Leistungen so weit wie möglich vermieden werden“, schreiben sie in dem Antrag weiter.
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte für all jene regelt, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Diese soll von allen Bundesländern gleichermaßen verwendet werden. Die Bezahlkarte soll dabei technisch ausschließlich für Zahlungen innerhalb Deutschlands verwendet werden können. „Der Einsatzbereich muss auch darüber hinaus innerhalb Deutschlands eingeschränkt werden können, insbesondere, um den Einsatz auf die notwendigen Bedarfe des täglichen Lebens zu beschränken“, schreiben die Abgeordneten. Für die Nutzung von bestimmten Unternehmen, wie beispielsweise Glückspielanbieter, solle sie gesperrt werden. Bargeldabhebungen mit der Bezahlkarte sollen bis maximal 50 Euro pro Monat möglich sein. (che/ste/11.10.2023)