Jörg Schneider verfehlt Mehrheit für das Amt als Bundestagsvizepräsident
Der Abgeordneten Jörg Schneider hat die erforderliche Mehrheit für das Amt eines stellvertretenden Bundestagspräsidenten verfehlt. Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. September 2023, in geheimer Wahl einen entsprechenden Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/7288) abgelehnt. Insgesamt 90 Parlamentarier stimmten für Schneider, 576 votierten gegen ihn und 17 haben sich der Stimme enthalten. Damit hat er die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen nicht erreicht.
Der 59-jährige Abgeordnete gehört dem Bundestag seit 2017 an und zog jeweils über die nordrhein-westfälische Landesliste seiner Partei ins Parlament ein. Er vertritt den Wahlkreis Gelsenkirchen. Der Diplom-Wirtschaftsingenieur ist ordentliches Mitglied im Gesundheitsausschuss und Obmann seiner Fraktion in dessen Unterausschuss Globale Gesundheit. Als stellvertretendes Mitglied gehört er dem Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Gesellschaft an. Zudem ist er stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Spanischen Parlamentariergruppe.
Brandner kandidiert für Parlamentarisches Kontrollgremium
Ebenfalls erfolglos kandierte der AfD-Stephan Brandner als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes. Das Parlament lehnte einen entsprechenden Wahlvorschlag der AfD (20/7289) mit 606 Nein-Stimmen bei 69 Ja-Stimmen und acht Enthaltungen ab. Damit hat er die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen nicht erreicht.
Der 57-jährige Rechtsanwalt gehört dem Bundestag seit 2017 an. Er ist direkt gewählter Abgeordneter des Thüringer Wahlkreises Gera – Greiz – Altenburger Land und Obmann seiner Fraktion im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Brandner ist zudem ordentliches Mitglied im Ältestenrat und im Rechtsausschuss, Zweiter Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion und Vorsitzender der Thüringer Landesgruppe seiner Fraktion. (eis/07.09.2023)