Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 8. September 2023, das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 397 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (20/6875) in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung. 275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/7619) mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit (20/7620) vor. Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.
Karlsruhe stoppte Verabschiedung vor der Sommerpause
Weil das Bundesverfassungsgericht am 5. Juli einem Eilantrag des Unionsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben hatte, musste die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs vertagt werden. Heilmann hatte geltend gemacht, aufgrund knapper Beratungszeiten in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein. Der Bundestag setzte daraufhin den 8. September als neuen Termin für die abschließende Beratung fest.
Der Bundestag hat in diesem Zusammenhang mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke bei Enthaltung der CDU/CSU und AfD eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/7595) angenommen, wonach er in dem Streitverfahren Heilmanns vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 4 / 23) Stellung nehmen und einen Prozessbevollmächtigten bestellen soll. Der Bundestag habe noch keine Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt, heißt es zur Begründung.
Abstimmungen über Entschließungen und Anträge
Abgelehnt wurden hingegen zwei Entschließungsanträge, die die Fraktionen der AfD (20/8207) und Die Linke (20/7626) zu dem Gesetzentwurf vorgelegt haben. Außerdem abgelehnt haben die Abgeordneten des Bundestages drei Anträge der AfD-Fraktion (20/7357, 20/6415, 20/6416) mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Ein von der Union vorgelegter Antrag (20/6705) wurde ebenfalls mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Mit 632 Stimmen gegen 34 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurde zudem ein Antrag der Fraktion Die Linke (20/7226) in namentlicher Abstimmung abgelehnt.
Den Abstimmungen über die AfD-Anträge und dem Antrag der Unionsfraktion lagen Beschlussempfehlungen des Klimaschutzausschusses (20/7619 Buchstabe c, 20/7028, 20/7030) zugrunde, zum Antrag der Linken lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/7623) vor.
Geänderter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden. Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
In ab 2024 eingebauten Heizungen muss laut Entwurf sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.
Beratungspflicht und Mieterschutz
Aufgenommen wurde zudem eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Der Entwurf enthält ferner Regelungen für eine Modernisierungsumlage, nach denen zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.
Außerdem sind Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, zu Holz-und Pelletheizungen sowie zu Quartieren (verbundene Gebäude) aufgenommen worden. Die Pflicht zur Solarthermie und für Pufferspeicher sowie die Altersgrenzenregelung ist aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder gestrichen worden.
Entschließung angenommen
Der Bundestag hat zusammen mit dem Gesetz eine Entschließung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Linksfraktion angenommen und die Bundesregierung darin aufgefordert, in den Bereichen kommunale Wärmeplanung, Förderkulisse, Stromnetzertüchtigung sowie Geothermie flankierende Maßnahmen zu ergreifen und eine Aufklärungskampagne zu starten. Konkret sollen die Gemeinden verpflichtet werden, bis zum 30. Juni 2028 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen die kommunale Wärmeplanung bereits bis zum 30. Juni 2026 erstellen müssen.
Die Kosten des Heizungsaustausches (maximal 30.000 Euro bei Einfamilienhäusern und einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze bei Mietparteienhäusern) sollen mit einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Einkommensbonus von 30 Prozent bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro und einem zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent gefördert werden, wobei die Maximalförderung bei 70 Prozent liegen soll.
Grüne: Haben Verunsicherung erzeugt
Einen „Riesenschritt für den Klimaschutz“ nannte Katharina Dröge (Bündnis 90/Die Grünen) das zur Abstimmung gestellte Gesetz. Mit ihm werde der Weg zur Klimaneutralität im Gebäudebereich für alle Beteiligten „zuverlässig, planbar und für alle bezahlbar“. Mit der vorgesehenen Förderung werde sichergestellt, dass „schon jetzt die Entscheidung für eine klimafreundliche Heizung in fast allen Fällen wirtschaftlicher ist als die Entscheidung für eine alte fossile Heizung“.
Zudem würden die Kommunen in den Mittelpunkt gestellt, „das heißt diejenigen vor Ort, die wissen, was dort funktioniert und was nicht, werden jetzt die Wärmeplanungen entscheiden“, erklärte Dröge. Für die einzelnen Hausbesitzer sollen die Vorgaben des Gesetzes erst nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung bindend werden. Dröge räumte ein, dass der Weg zu diesem Gesetz „kein leichter“ gewesen sei. „Wir haben Verunsicherung erzeugt, die nicht nötig gewesen wäre“, erklärte sie und gelobte Besserung.
CDU/CSU: Konjunkturprogramm für Populisten
Der Vorsitzende der CSU-Gruppe Alexander Dobrindt antwortete für die Unionsfraktion mit massiven Vorwürfen. Das Bundesverfassungsgericht habe den Auftrag gegeben, „dieses Gesetz nicht einfach zu beschließen“, sondern vorher zu beraten. Das nicht zu tun, sei nicht nur eine „Missachtung des Parlaments und des Bundesverfassungsgerichts, es ist vor allem eine Respektlosigkeit gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, die einen Anspruch darauf haben, dass hier ordentlich beraten wird“.
Dobrindt wie auch andere Redner aus der Unionsfraktion monierten, dass das Heizungsgesetz in der abschließenden Fassung wenig CO2 einspare, wegen unzureichender Förderung aber viele Menschen überfordere. Er erlebe „Rentnerinnen und Rentner mit Tränen in den Augen“, sagte Jens Spahn (CDU/CSU), „die nicht wissen, wie sie das finanzieren sollen“. Das Vorgehen der Ampel-Koalition sei ein „Konjunkturprogramm für die Populisten in unserem Lande“.
SPD vermisst Alternativen der Opposition
Abgeordnete der Koalitionsfraktionen antworteten darauf mit der Frage nach den Alternativen der Union. „Welche konkreten Vorschläge haben Sie, um dieses Gesetz zu verbessern“, fragte etwa Matthias Miersch (SPD). Worauf Thomas Heilmann (CDU), der den Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts erwirkt hatte, in Form einer Zwischenfrage darauf hinwies, dass er solche Vorschläge erarbeitet habe, sie aber wegen der Verweigerung einer weiteren Ausschussberatung nicht habe einbringen können.
Miersch dagegen sah darin, dass die Koalitionsabgeordneten den Gesetzentwurf der Regierung „an vielen Stellen völlig nachgebessert“ hätten, den Beleg, „dass sich Parlamentarismus lohnt“. Man habe die Kommunen einbezogen, nicht auf eine Technologie gesetzt und Förderprogramme aufgelegt. Verena Hubertz (SPD) wies zudem darauf hin, dass durch eine Begrenzung der Modernisierungsumlage auch der Mieterschutz sichergestellt worden sei.
FDP: Gesetz hat Schrecken verloren
Christian Dürr (FDP) hielt der Union vor, sie habe in ihrer Regierungszeit alle „Klimaziele gerissen“. Die jetzige Koalition dagegen wolle „Klimaschutz erreichen, und dies mit marktwirtschaftlichen Mitteln“. „Das Gesetz“, ergänzte Lukas Köhler (FDP), habe durch die erreichten Änderungen „seinen ursprünglichen Schrecken verloren“.
Seine Fraktion habe „dafür gesorgt, dass Holz, Öl und Gas auch in Zukunft genutzt werden kann“.
AfD: Heizungshammer nicht entschärft
Dagegen bestritt Marc Bernhard (AfD), dass der „Heizungshammer“ des ursprünglichen Gesetzentwurfs durch die vorgenommenen Änderungen entschärft worden sei. Es wirke nur technologieoffener, aber weder Biogas noch Wasserstoff „aus Afrika“ werde in nennenswerten Mengen zur Verfügung stehen. „Damit bleibt es nach wie vor bei der Wärmepumpe“, folgerte Bernhard. Das Gesetz sei „ein Handbuch zur Vernichtung unseres Wohlstands“.
Kritik übte die AfD aber auch an der Union, der Steffen Kotré (AfD) vorwarf, den Leuten „Sand in die Augen“ zu streuen. Denn die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen (CDU) wolle das, wogegen die Unionsfraktion im Bundestag ankämpfe, „in Europa gerade einführen“.
Linke fordert besseren Mieterschutz
Als „kommunikatives Desaster, klimapolitisches Desaster und parlamentarisches Desaster“ bezeichnete Dietmar Bartsch (Die Linke) das Gesetz und seine Entstehungsgeschichte. „Warum haben Sie die Sommerpause nicht genutzt“, fragte er und sprach von Arroganz gegenüber dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern.
Bartsch kritisierte die vorgesehene Förderung beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung als ungerecht. Außerdem lasse die Koalition die Mieterinnen und Mieter im Stich. Die Modernisierungsumlage solle nicht begrenzt, sondern abgeschafft werden, forderte Bartsch.
Minister: Es ist ein gutes Gesetz
Die Kritik an einer unzureichenden Förderung wies der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), als falsch zurück. Der Förderdeckel liege nicht wie behauptet bei 15.000 Euro, sondern in bestimmten Fällen bei 30.000 Euro. Kombiniert mit anderen Fördermitteln für die Gebäudesanierung seien sogar bis zu 90.000 Euro möglich.
Auch den Vorwurf unzureichender Wirksamkeit wies Habeck zurück. Trotz der Änderungen würden immer noch drei Viertel der Menge an CO2 eingespart, die nach der ursprünglichen Regierungsvorlage eingespart worden wäre. „Es ist ein gutes Gesetz“, bilanzierte Habeck.
Erster Antrag der AfD
Der erste AfD-Antrag mit dem Titel „Diversifizierung von Gebäudeheizungsarten erhalten – Durch vielfältige Heizsysteme die Widerstandsfähigkeit der Wärmeerzeugung in Deutschland bewahren“ (20/7357) fordert die Bundesregierung unter anderem auf, dass sich jeder Gesetzentwurf im Zusammenhang mit Heizungstausch an den verfügbaren Kapazitäten im Handwerk und in der Industrie orientiert. Wärmewende-Planungen der EU sollen als „unzumutbare Doppelbelastung“ abgelehnt werden.
Darüber hinaus solle die Regierung einen Gesetzentwurf erarbeiten, der keinen Energieträger und kein Herstellungsverfahren oder Heizsystem benachteiligt oder bevorzugt. Die Reduzierung des Energiebedarfs sollte laut AfD nicht allein an energetischen Sanierungen festgemacht werden. Auch sollte der Energieträger als für den Gebäudesektor berücksichtigt werden.
Zweiter Antrag der AfD
In ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern – Priorisierung der Wärmepumpen beenden“ (20/6415) will die AfD ein Verbot von Öl- und Gasheizungen verhindern und die Priorisierung der Wärmepumpen als Heizquelle beenden. Die Regierung wird aufgefordert, „keinerlei über Sicherheitsbedenken hinausgehende Pflichten zum Austausch von Heizungen zu erlassen“. Es gelte, die Vielfalt an Heizungstechnologien zu erhalten, „um einen funktionierenden Markt für Heizungssysteme zu gewährleisten, der einen Wettbewerb der Systeme und damit niedrige, marktgerechte Preise für Eigentümer schafft“.
Die „einseitige Fokussierung“ der Bundesregierung auf Wärmepumpen hat aus Sicht der Fraktion mehrere Nachteile. Beispielsweise stünden die Fachkräfte zum Umbau von Millionen Heizungen jährlich nicht zur Verfügung. Außerdem seien die Wärmepumpen nicht rechtzeitig am Markt verfügbar. Ein weiteres technisches Problem ist nach Einschätzung der AfD-Fraktion der mit der Anzahl der Wärmepumpen stetig wachsende Energiebedarf. Es sei absehbar, dass die Stromnetze nicht dem stark wachsenden Strombedarf entsprechend schnell ausgebaut werden können.
Dritter Antrag der AfD
In ihrem dritten Antrag mit dem Titel „Eigentum vor Willkür in der Energiepolitik schützen“ (20/6416) sieht die AfD in den Vorgaben der GEG-Novelle einen „Eingriff in die Eigentumsrechte der Bürger“. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, „gemäß Grundgesetz die Eigentumsrechte der Bürger zu achten und Eigentum als Grundlage bürgerlicher Freiheiten anzuerkennen beziehungsweise vor staatlicher Gängelung zu schützen“.
Die Abgeordneten verlangen die Rückkehr zu einer „realistischen Energiepolitik“. Dabei müssten die Zielgrößen Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit wieder ins Zentrum gerückt werden.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion stellt in ihrem Antrag mit dem Titel „Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“ (20/7226) fest, dass die bisherige Regelung, wonach es Vermietern erlaubt ist, nach Modernisierungen die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen, eine Verteuerung der Wohnkosten für Mieter darstelle, die zu Verdrängung oder Wohnungsverlust führen könne.
Die GEG-Novelle forciere den Umstieg von fossilen zu erneuerbaren Energien beim Heizen im Gebäudesektor. Da Mieter keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Wohngebäudes hätten, müssten sie davor bewahrt werden, den Großteil der Kosten für die Sanierungsmaßnahmen tragen zu müssen, so die Fraktion. „Doch genau das ermöglicht derzeit das geltende Mietrecht durch die Modernisierungsumlage“, heißt es in dem Antrag.
Antrag der Union
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion für viele Menschen mit einem finanziellen Aufwand verbunden, den sie trotz geplanter Förderung und Rückgriff auf Erspartes nicht stemmen können. Das schreibt die Fraktion in einem Antrag. Erschwerend komme hinzu, dass die Förderungen, die die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat, in den Details unklar und in der Höhe ebenso unzureichend seien wie die vorgesehenen Ausnahmen und Härtefallregelungen, heißt es weiter in der Vorlage.
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, weiter vorrangig auf „Fordern und Fördern“ statt vor allem auf „Verbieten und Verordnen“ zu setzen, die CO2-Bepreisung mit sozialem Ausgleich als Leitinstrument zu stärken und den Bürgerinnen und Bürgern die Entscheidung über den Weg zur CO2-Einsparung zu überlassen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der CO2-neutralen Wärmeerzeugung angemessen und verlässlich gefördert und Kürzungen beim Förderprogramm zum Heizungsaustausch rückgängig gemacht werden. Bekräftigt wird auch noch einmal die Forderung nach Technologieoffenheit: Neben der Wärmepumpe solle „die ganze Breite klimafreundlicher Lösungen – von Wärmenetzen über Bioenergie, Abwärmenutzung und Geothermie bis hin zu Wasserstoff“ berücksichtigt werden. (pst/mis/vom/hau/nki/08.09.2023)