Initiativen zum 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR
Der Bundestag hat am Mittwoch, 14. Juni 2023, mehrere parlamentarische Initiativen der AfD-Fraktion zum 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR abgelehnt. Die Anträge mit den Titeln „Standortentscheidung für ein Denkmal zur Ehre des demokratischen Widerstandes und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft in Deutschland“ (20/7186), „Den 70. Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR als Nationalen Gedenktag würdig begehen“ (20/6421, 20/6786) und „Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen umgehend in Angriff nehmen“ (20/7184) wies das Parlament mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen zurück.
Antrag und Gesetzentwurf überwiesen
Erstmals beriet der Bundestag außerdem einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wissenschaftliche Untersuchung der Parteizugehörigkeit und Funktionärstätigkeit späterer Bundestagsabgeordneter in der SED-Diktatur“ (20/7185). Die Abgeordneten überwiesen die Vorlage zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung die Federführung.
Ein Gesetzentwurf der Fraktion „zur Erhöhung der besonderen Zuwendung für Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR im Zeitraum 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990“ (20/7187) soll im Rechtsausschuss federführend beraten werden. Ein ursprünglich für die Debatte geplanter Gesetzentwurf „zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes“ sowie ein weiterer „zur verpflichtenden Überprüfung der Abgeordneten im Bundestag auf Stasitätigkeit“ wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Dritter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion will die Parteizugehörigkeit und Funktionärstätigkeit späterer Bundestagsabgeordneter in der SED-Diktatur wissenschaftlich untersuchen lassen. In ihrem Antrag (20/7185) fordert die Fraktion den Bundestag auf, eine Historikerkommission zu bilden und sie mit einer Untersuchung zu beauftragen, die die „etwaigen personellen und strukturellen Kontinuitäten zwischen Staat und Verwaltung des SED-Regimes und den mit der SED verbundenen Blockparteien und Massenorganisationen einerseits und dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten und seinen Verwaltungsmitarbeitern andererseits untersucht und dokumentiert“.
Die Kommission soll dabei auch der Frage nachgehen, wie viele ehemalige Vertreter von Staat und Verwaltung der DDR Abgeordnete oder Verwaltungsmitarbeiter des Bundestages waren oder sind. Die Kommission solle zudem herausstellen, ob es bei diesen Personen „eine Tendenz gab oder gibt“, ihren Dienst in der DDR zu verheimlichen, und ob sie das politische Klima seit der Wende und Wiedervereinigung beeinflusst haben. Die Untersuchung soll nach dem Willen der Fraktion für zwei Jahre aus dem Bundeshaushalt finanziert und anschließend veröffentlicht werden.
Zur Begründung heißt es, der Forschungsstand weise immer noch erhebliche Lücken auf, da der Bundestag es unterlassen habe, seine eigenen personellen und strukturellen Kontinuitäten zum SED-Regime wissenschaftlich und unabhängig prüfen zu lassen. Dieses „Versäumnis“ stelle eine schwere Hypothek „für den antitotalitären Konsens und die demokratische Kultur der Bundesrepublik“ dar. Es herrsche ein „pragmatischer Schweigekonsens“ unter den betroffenen Bundestagsfraktionen, „sich selbst als Gegenstand antitotalitärer Aufklärung auszuklammern“, heißt es in dem Antrag.
Gesetzentwurf der AfD
Die AfD-Fraktion spricht sich für eine Erhöhung der besonderen Zuwendung für Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus. In einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/7187) schlagen die Abgeordneten vor, die monatlichen Zuwendung von aktuell 330 Euro um 52,14 Euro auf 382,14 Euro zu erhöhen. Dies stelle eine „eine Anpassung an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes seit der letzten Erhöhung des Betrages im November 2019 bis zum Februar 2023 in Höhe von 15,8 Prozent dar“, führt die Fraktion aus.
Die bisherige Zuwendung sei „in Anbetracht des erlittenen Unrechts und der gegenwärtigen Preissteigerungen für Energie- und Lebenshaltungskosten verschwindend gering“, heißt es zur Begründung. Die entsprechende Änderung betrifft Paragraf 17a Absatz 1 Satz 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Die Vorlage soll am Mittwoch erstmalig im Bundestag beraten werden. (scr/vom/hau/ste/14.06.2023)