Parlament

Edgar Naujok verfehlt erforderliche Mehrheit für das Vize­präsidentenamt

Der Abgeordnete Edgar Naujok (AfD) ist mit seiner Kandidatur als Vizepräsident des Deutschen Bundestages gescheitert. Einen entsprechenden Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (20/6501) wies das Parlament am Donnerstag, 25. Mai 2023, mit 563 Nein-Stimmen bei 81 Ja-Stimmen und 21 Enthaltungen zurück. Der 62-jährige Abgeordnete gehört dem Bundestag seit 2021 an und zog als direkt gewählter Abgeordneter des sächsischen Wahlkreises Leipzig-Land ins Parlament ein.

Naujok ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und im Ausschuss für Digitales sowie stellvertretendes Mitglied im Sportausschuss. Er ist zudem stellvertretender Vorsitzender der Deutsch-Kanadischen Parlamentariergruppe. Der AfD gehört der Unternehmer seit 2016 an, er ist Kreisvorsitzender im Landkreis Leipzig und seit 2021 Mitglied des Stadtrats von Markranstädt.

Keine Mehrheit für Schmidt als PKGr-Mitglied

Auch den Vorschlag der AfD-Fraktion zur Wahl ihres Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes (20/6502) wies das Parlament zurück. Gegen den Wahlvorschlag votierten 569 Abgeordnete. 82 Parlamentarier stimmten für Schmidt, 14 enthielten sich. Der 31-jährige Handelsfachwirt aus Sachsen-Anhalt zog im Oktober 2021 über die Landesliste seiner Partei in den Bundestag ein. Er ist ordentliches Mitglied im Finanzausschuss und stellvertretendes Mitglied im Familienausschuss.

Nach Artikel 45d des Grundgesetzes bestellt der Bundestag ein Gremium zur Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes. (vom/sto/25.05.2023)