Antrag zum Schutz von Heranwachsenden vor sexuellem Missbrauch
Der Bundestag hat am Freitag, 26. Mai 2023, erstmals einen Antrag mit dem Titel „Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch – Aufarbeitungskommission mit dem Recht zur Aufklärung und Mitwirkung einrichten sowie strafrechtliche Anzeigepflicht für bestimmte Personengruppen einführen“ (20/6086) der AfD-Fraktion beraten. Im Anschluss der Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine unabhängige Aufarbeitungskommission unter dem Vorsitz des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) einzurichten und gesetzlich zu verankern. Hintergrund sind laut Antrag unter anderem die Missbrauchsfälle in Kirchen und anderen gesellschaftlichen Institutionen. Mit ihrer Forderung bezieht sich die Fraktion auf einen Vorschlag des UBSKM. Wie die Fraktion zur Begründung ausführt, dürfe der Staat aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht allein darauf bauen, „dass in Kirchen und anderen Institutionen eine Selbstaufklärung stattfindet, sondern er hat die Aufklärungsprozesse aktiv zu fördern“.
Ferner fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, „zu prüfen, auf welche Weise rechtskonform im deutschen Strafrecht normiert werden kann, dass Amtsträger, Leitungspersonal und Mitarbeiter, die davon erfahren, dass in ihrer Institution sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stattfindet, verpflichtet sind, hierüber unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis zu setzen“. (scr/25.05.2023)