Abgeordnete überweisen das Energieeffizienzgesetz
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Mai 2023, erstmals über den Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (20/6872) der Bundesregierung beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.
Grüne: Wichtiger Baustein der Energiewende
Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) nannte Energieeffizienz als einen wichtigen Baustein der Energiewende und damit des Klimawandels. Mit dem Gesetzentwurf setzte die Bundesregierung klare und realistische Ziele. „Der Markt kann nicht alles regeln“, sagte Uhlig. Die Steigerung der Energieeffizienz brauche einen Rahmen zur Umsetzung. Doch dieser Rahmen schaffe auch Planungssicherheit für die Unternehmen und diese sei zentral für derenn weiteren Erfolg.
„Natürlich erfordert die Umstellung Investitionen“, so die Grüne. „Doch mittel- und langfristig können auch Kosten eingespart werden.“ Ein „Immer-weiter-so“ sei kein Geschäftsmodell.
CDU/CSU ist gegen nationale Sonderwege
Thomas Gebhart (CDU/CSU) befand, man sei in den vergangenen Jahren in Sachen Energiesicherheit schon weit gekommen. „Die Unternehmen haben sich angestrengt, es ist nicht so, als würden wir am Anfang stehen“, sagte Gebhart. Um jetzt weiter voranzukommen, brauche es marktwirtschaftliche Instrumente: „Wer mehr macht, muss mehr profitieren“, schloss Gebhart.
Der Gesetzentwurf der Ampelparteien gehe jedoch darüber hinaus, was derzeit in der EU-Kommission diskutiert werde. Der Christdemokrat kritisierte, dass dies nicht in die aktuelle Lage passe, in der Unternehmen ohnehin schon unter Druck stünden: „Das Letzte, was wir brauchen, sind nationale Sonderwege und Extrahürden für einheimische Unternehmen.“
SPD: Unternehmen brauchen klare Vorgaben
Bengt Bergt (SPD) mahnte zu mehr Ruhe und Sachlichkeit in der Debatte. „Es ist richtig, dass wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt haben.“ Doch viele „clevere Unternehmerinnen und Unternehmer“ hätten bereits von sich aus Maßnahmen zum Energiesparen ergriffen, weil sie erkannt haben, dass es notwendig ist. „Viele haben es begriffen – viele aber noch nicht“, sagte Bergt.
Für diese Unternehmen brauche es klare Vorgaben, diese bedeuteten jedoch auch Planbarkeit, führte der Sozialdemokrat aus. „Es ist jedoch genauso wichtig, dass der Staat mit gutem Beispiel vorangeht: Bis zum Jahr 2023 soll er 50 Terrawattstunden Endenergie einsparen“.
AfD: Frontalangriff auf den Wirtschaftsstandort
Rainer Kraft (AfD) nannte das von der Regierung vorgelegte Gesetz ein „Energieinsuffizienzgesetz“: Nach dem Atomausstieg sei nun zu wenig Energie da, deshalb fordere die Regierung nun, Energie zu sparen. „Ihr Ziel ist die Rationierung von Energie“, sagte Kraft im Plenum.
Das geplante Gesetz zwinge Unternehmen zu unwirtschaftlichen Maßnahmen. Die „wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen“ würden zu Abwanderungen oder Übernahmen von Unternehmen sorgen und auch zum Verlust von Arbeitsplätzen. „Das ist ein Frontalangriff auf den Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagte Kraft.
FDP: Einsparungen müssen nutzen bringen
Michael Kruse (FDP) stellte als Reaktion auf seinen Vorredner klar: „Das Gesetz ist keine Folge aus dem Ausstieg aus der Kernenergie.“ Diese Behauptung sei eine Verdrehung der Tatsachen. Mit dem Gesetz setze man übergeordnetes europäisches Recht um.
Es gebe noch einige Stellen des Entwurfs, an denen er Optimierungspotenzial sehe, so Kruse. So müsse der Staat dafür sorgen, dass insbesondere in den Kommunen nicht nur Kosten durch die Umsetzung des Gesetzes entstünden, sondern es auch einen Nutzen durch die Einsparungen gebe.
Linke fordert Nachschärfung des Gesetzes
Anke Domscheit-Berg (Die Linke) sagte, dass die Klimakrise keine Zeit mehr für Freiwilligkeit lasse, es müsse mehr getan werden, um Energie einzusparen: „Ein unnötiger Bedarf bleibt unnötig, auch wenn er effizient ist.“ Sie fokussierte sich auf die Abwärme von Rechenzentren, die stärker genutzt werden müssten.
Das neue Gesetz betreffe nur künftige und sehr große Rechenzentren. „An mindestens 98 Prozent der 55.000 Rechenzentren geht das Gesetz komplett vorbei“, sagte Domscheit-Berg. Ihre Fraktion fordere zudem eine Nachschärfung des Gesetzes um weitere Bereiche, in denen man viel Energie sparen könne, wie beispielsweise energieeffizienteres Licht durch den Einsatz von LEDs.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Energieeffizienzziele sowohl für den Primärenergieverbrauch als auch für den Endenergieverbrauch in Deutschland festlegen. Das Ambitionsniveau der Ziele des Gesetzentwurfes trage dem hohen Ambitionsniveau des EU-Richtlinienvorschlages für Deutschland Rechnung, heißt es. Auch würden sowohl eine allgemeine Energieeinsparverpflichtung für Deutschland insgesamt als auch spezifische Energieeinsparverpflichtungen für die öffentlichen Stellen bestimmt. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche solle auch die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen für die öffentlichen Stellen durch eine digitale Datenerfassung ermöglicht werden. Den Ländern werde aufgegeben, ihrerseits Energieeinsparverpflichtungen gegenüber den Kommunen zu erlassen. Konkret werden Bund und Länder verpflichtet, Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährlich Endenergie-Einsparungen in Höhe von 50 Terrawattstunden erbringen.
Würden nach Inkrafttreten der zukünftigen EU-Richtlinie Abweichungen festgestellt, so werde das Energieeffizienzgesetz in einem nachfolgenden Änderungsgesetz angepasst werden, schreibt die Bundesregierung. Eile sei geboten: Um das Ziel zu erreichen und den Ländern Zeit zur Vorbereitung zu lassen, könne für die Umsetzung der Richtlinie nicht deren zukünftiges Inkrafttreten abgewartet werden, heißt es in dem Entwurf.
Energie- oder Umweltmanagementsysteme
Für den Bereich der Industrieanlagen stellt der Entwurf fest, dass bisher nur ein gewisser Anteil des wirtschaftlich realisierbaren Energieeinsparpotentials umgesetzt worden sei. Durch Instrumente wie Förderprogramme oder die Kopplung des Vorhandenseins von Energiemanagementsystemen an Steuererleichterungen und Abgabenbefreiungen sei lediglich auf freiwilliger Ebene versucht worden, Anreize zur Energieeffizienz zu schaffen. Dies führe in der Regel dazu, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt würden, die kurz- und mittelfristig wirtschaftlich sind. Das Kohlendioxid-Preissignal durch den Emissionshandel reiche bei vielen Unternehmen allein nicht aus, die bestehenden Effizienzpotenziale zu realisieren. Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht für Unternehmen mit Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden vor, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen.
Für den Bund ergäben sich einmalige Kosten in Höhe von acht Millionen Euro und laufende Kosten in Höhe von 5,85 Millionen Euro pro Jahr. Für die Länder betrage der einmalige Erfüllungsaufwand 47,9 Millionen Euro und die laufenden Kosten 34,26 Millionen Euro pro Jahr. Der Wirtschaft entstünden durch die Einführung und den Betrieb von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in der Umsetzung dieses Gesetzes einmalige Kosten in Höhe von 262,1 Millionen Euro – allein durch die durch Managementsysteme ausgelösten unmittelbaren Effekte (Verhaltensänderungen und Betriebsoptimierungen) ergäben sich auf der anderen Seite aber Einsparungen an Energiekosten in Höhe von 581,7 Millionen Euro pro Jahr, so die Rechnung der Bundesregierung.
Stellungnahme des Bundesrats
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Bund aufgefordert, die aus dem Gesetzesvorhaben zu erwartenden erheblichen finanziellen Mehraufwendungen der Länder und Kommunen angemessen auszugleichen. Dies gelte insbesondere auch für die sich aus der angestrebten Verpflichtung der Kommunen durch entsprechende Regelungen auf Landesebene ergebenden finanziellen Aufwände.
Das lehnte die Bundesregierung in ihrer Antwort ab: „Die Pflichten der Länder resultieren aus der Umsetzung der EED-Novelle. Die Länder sind hierbei – wie der Bund – durch die EED unmittelbar verpflichtet diese umzusetzen. Ein Anspruch auf den Ausgleich etwaiger Mehraufwände durch den Bund besteht insofern nicht. Im Übrigen ist eine Verpflichtung der Kommunen im Gesetz nicht vorgesehen.“ (vom/mis/25.05.2023)