Evaluierungsbericht zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. April 2023, erstmals den Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (20/5145) beraten. Im Anschluss an die rund 30-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.
Evaluierungsbericht der Bundesregierung
Der Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz kommt zu dem Ergebnis, dass der aktuelle Rechtsrahmen der konkreten Anwendung von CCS (Speicherung von CO2 im Untergrund) und auch CCU (Abscheidung, Transport und anschließende Nutzung von CO2) in der Praxis entgegensteht. Aus der 216 Seiten umfassenden Unterrichtung geht hervor, dass die Genehmigung von CO2-Leitungen zum Zwecke von CCU rechtlich nicht möglich ist.
Gleichzeitig sehen die in dem Bericht analysierten Klimaneutralitätsstudien diese Technologien in unterschiedlichen Abstufungen als einen Teil einer Strategie zur Erreichung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Treibhausgasneutralität für Deutschland bis 2045. Empfehlungen für mögliche Maßnahmen, mit denen grundsätzliche Unsicherheiten in der bestehenden Rechtslage behoben werden könnten, stünden unter dem Vorbehalt einer vertieften Prüfung. Erst in der Carbon Management Strategie (CMS) soll festgelegt werden, wie CCU/S (Carbon Capture, Utilization and Storage) in ein Portfolio von Maßnahmen zur Erreichung von Treibhausgasneutralität in Deutschland eingebettet werden könnte. (vom/mis/27.04.2023)