Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Der Bundestag hat am Freitag, 28. April 2023, erstmals über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz beraten. Eine entsprechende von der Bundesregierung vorgelegte Unterrichtung (20/6344) wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.
Aktionsprogramm der Bundesregierung
In den Schutz und die Renaturierung von Mooren, Auen und anderen Ökosystemen will die Bundesregierung verstärkt investieren, um gleichzeitig Biodiversitätsverlust und Klimawandel zu bremsen. Das geht aus ihrem Aktionsprogramm hervor, das das Kabinett am 29. März 2023 beschlossen hatte. Ziel sei es danach, den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland zu verbessern und so ihre Widerstandsfähigkeit und ihre Klimaschutzleistung zu stärken. Als Klimaschutzleistungen definiert die Bundesregierung die Minderung, Anpassung sowie die Entnahme von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen aus der Atmosphäre.
Die Natur an Land und im Meer solle besser geschützt und resilienter werden, um dauerhaft zu den nationalen Klimaschutzzielen beizutragen – und gleichzeitig als Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu dienen. Im Zuge dessen ist im Programm auch vorgesehen, Land- und Forstwirtschaft nachhaltig zu gestalten und Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes besser in Einklang mit dem Ausbau erneuerbarer Energien zu bringen. Im Zentrum steht das Bemühen um intakte Moore und Böden, Wälder, Auen und Gewässer, da sie in der Lage seien, Kohlenstoff besonders effektiv zu speichern.
Fast 70 Fördermaßnahmen in zehn Handlungsfeldern
Vier Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds will die Bundesregierung bis 2026 ausgeben, um zum Beispiel Moore wiederzuvernässen, Auen und Seegraswiesen an den Küsten zu renaturieren oder Städte zu begrünen und Flächen zu entsiegeln. Im laufenden Jahr seien Programmausgaben in Höhe von 590 Millionen Euro geplant, heißt es in der Unterrichtung. Fast 70 Fördermaßnahmen sieht das Programm in zehn Handlungsfeldern vor – vom Schutz von Meeren und Küsten über Wälder, Wildnis- und Schutzgebiete bis hin zur Forschung und der europäischen und internationalen Zusammenarbeit.
Die Maßnahmen seien geeignet, um zur Erreichung der Ziele des 2021 novellierten Klimaschutzgesetzes beizutragen, schreibt die Bundesregierung. Darin wurde erstmalig der Klimaschutzbeitrag der Landökosysteme festgelegt. Das Ziel: Die Verbesserung der Emissionsbilanz des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft – mindestens minus 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr bis 2030 sind vorgesehen.
Es sollen also jährlich 25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente mehr aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft gespeichert werden als Treibhausgase in diesem Sektor emittiert werden. Für die Jahre 2037 bis 2040 ist als Ziel eine Emissionsbilanz von minus 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr vorgesehen, für die Jahre 2042 bis 2045 beträgt das jährliche Ziel minus 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, heißt es im Aktionsprogramm. (vom/sas/28.04.2023)