Oppositionsanträge zur Datenwirtschaft erörtert
Der Bundestag hat am Freitag, 31. März 2023, erstmals einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Data Act – Für eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft“ (20/6181) beraten. Im Anschluss überwiesen die Abgeordneten die Vorlage gemeinsam mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Data Act – Zur Modernisierung der deutschen Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft“ (20/6191) zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Digitales.
Antrag der CDU/CSU
Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion. In ihrem Antrag (20/6181) fordert die Union, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act „eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft“ ermöglicht werde. Diese solle die Datenverfügbarkeit und Datennutzung rechtssicher steigern. Auch die Umsetzung der Maßnahmen aus der Datenstrategie der Bundesregierung von 2021 mit über 240 Maßnahmen müsse weiter vorangetrieben werden, schreiben die Abgeordneten.
Um die digitale Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken, solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern, insbesondere im Cloud-Bereich verringert werde. Das Parlament solle ab sofort umfassend und regelmäßig zum Stand der Verhandlungen informiert werden, heißt es weiter.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion möchte eine Reihe von Präzisierungen in einzelnen Artikeln des Verordnungsvorschlags für den Data Act. So soll die Bundesregierung bei den Verhandlungen über das geplante Datengesetz im Europäischen Rat darauf hinweisen, dass „bei nicht näher definierten öffentlichen Notlagen Daten missbräuchlich erlangt werden können“, schreibt sie in ihrem Antrag (20/6191).
Auf das im Koalitionsvertrag angekündigte Datengesetz solle zudem verzichtet werden: Die Ausarbeitung eines solchen nationalen Gesetzes binde „nur unnötig Ressourcen“ und trage nichts zur Modernisierung von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft bei, schreiben die Abgeordneten. Im Hinblick auf die ePrivacy-Verordnung fordert die Fraktion, dass Verbraucherinteressen hinsichtlich eines „handhabbaren Datenschutzes“ Vorrang vor den Interessen der digitalen Werbewirtschaft haben sollen. (lbr/31.03.2023)