Digitales

Digital­politische Projekte und Pläne des Gesundheits­ministeriums beraten

Zeit: Mittwoch, 15. März 2023, 16 bis 17 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Über die elektronische Patientenakte und das Spannungsfeld von erfahrbarem Nutzen, einfacher Handhabung und dem Schutz sensibler Daten hat der Digitalausschuss des Bundestages am Mittwoch, 15. März 2023, mit Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) debattiert.

Vergangene Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium mit seiner Digitalstrategie das Ziel ausgegeben, dass bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) und damit eine digitale Medikationsübersicht verfügen sollen. Auch sollen bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden, hatte Lauterbach angekündigt. Man sei „relativ weit in der Vorbereitung“ und hoffe, die Vorlagen dazu bald in die Ressortabstimmung bringen zu können, sagte er dem Ausschuss.

Gesundheitsdatennutzungsgesetz und Digitalgesetz

Zwei Gesetzesinitiativen seien Teil seiner Digitalisierungsstrategie und „große Schritte“: Das eine sei das Gesundheitsdatennutzungsgesetz mit dem Daten für die Forschung erschlossen werden sollen. Dies betreffe etwa Abrechnungs- und Registerdaten, perspektivisch aber auch beispielsweise Genom-Daten, die aus großen Studien gewonnen würden, berichtete Lauterbach. Die Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen werde über Forschungspseudonyme ermöglicht; die Daten blieben dabei dezentral gespeichert.

Die zweite Initiative stelle das Digitalgesetz dar, mit dem die Versorgung verbessert werden soll. Dafür soll bis Ende 2024 die ePA für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden und über eine Opt-Out-Lösung verfügen. Zum 1. Januar 2024 solle zudem das E-Rezept verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung werden. Man wolle die Vorzüge dessen so vielen Menschen wie möglich zugänglich machen, eine Zwangslösung sei jedoch ausgeschlossen, betonte Lauterbach auf Nachfrage. Vielmehr gehe es darum, Herr der eigenen Daten zu werden und Vorgänge wie Doppeluntersuchungen und -befunde zu vermeiden, sagte der Minister über die konkreten Vorteile für Patienten.

ePA und Schutz sensibler Daten

Ziel sei es, den Nutzerkreis bei der ePA wesentlich zu verbreitern, indem man es sowohl bequem für die Patienten gestalte, als auch einen sicheren Prozess schaffe. So dürfe der Arzt die ePA nur einsehen, wenn der Patient es ihm über seine Versichertenkarte erlaube, erläuterte Lauterbach. Bei sensiblen Diagnosen wie etwa HIV solle zudem vorgegeben werden, dass der Arzt fragen müsse, ob diese in die ePA aufgenommen werden soll. Zudem werde jeder Zugriff auf die ePA protokolliert. 

Wo immer möglich sollten die Daten strukturiert sein, am Anfang würden – gerade bei älteren Befunden – aber auch PDF-Lösungen zugelassen, kündigte Lauterbach an. Mit Blick auf den Datenschutz sagte er, berechtigte Datenschutz-Bedenken seien wie Gold, um Fehler zu vermeiden. Trotzdem müssten Prioritäten gesetzt werden. Die Lösung, die man derzeit noch verhandle, werde mit allen nötigen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein und die Datenschützer überzeugen, zeigte er sich sicher. (lbr/15.03.2023)