Antrag zur Einschränkung des Glasfaser-Überbaus überwiesen
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Glasfaser-Überbau einschränken“ (20/5986) vorgelegt, der am Freitag, 17. März 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages stand. Nach der Aussprache überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Digitales.
Antrag der Union
Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden darauf hinzuwirken, dass diese die Überbauvorhaben in Deutschland überprüfen. Geprüft werden soll, ob ein Behinderungsmissbrauch oder andere Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen.
Zudem soll eine Meldestelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet werden. Bei dieser sollen Kommunen und Unternehmen Fälle melden können, in denen ein angekündigter Überbau eines noch nicht im Bau befindlichen Glasfasernetzes dazu geführt hat, dass letztlich kein Anbieter im betreffenden Gebiet ein Glasfasernetz errichtet hat, heißt es in dem Antrag. Weiter möchten die Abgeordneten, dass sich die Bundesregierung grundsätzlich zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfasernetze bekennt und für einen fairen Wettbewerb zwischen den Telekommunikationsunternehmen zugunsten der Verbraucher sorgt. (lbr/hau/17.03.2023)