Forderung nach Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 10. November 2022, erstmals mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ermöglichen – Sondertribunal einrichten“ (20/4311) befasst. Anschließend wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Auswärtigen Ausschuss.
Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion setzt sich für die Einrichtung eines Sondertribunals als konsequente Reaktion des Rechtsstaats auf den russischen Angriffskrieg ein. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „sich im Interesse der Durchsetzung des Völkerrechts und der Gerechtigkeit zugunsten der Ukraine auf europäischer Ebene und darüber hinaus für die Einrichtung eines Sondertribunals einzusetzen, um die Verantwortlichen der russischen Aggression in der Ukraine vor Gericht zu stellen“. Der Straftatbestand des Verbrechens der Aggression, also der Planung oder Ausführung des Angriffskrieges, könne nicht vom Internationalen Strafgerichtshof IStGH verhandelt werden, da weder die Ukraine noch die Russische Föderation das Römische Statut und seine Änderungen im Zusammenhang mit dem Verbrechen der Aggression ratifiziert hätten, schreiben die Abgeordneten. „Nur über den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, in dem aber Russland als ständiges Mitglied über ein Vetorecht verfügt, könnte eine Befassung erreicht werden.“
Diese Rechtslage dürfe aber nicht dazu führen, dass die mutmaßlichen Verbrechen der Aggression, die von den führenden Politikern und militärischen Befehlshabern Russlands und seiner Verbündeten gegen die Ukraine begangen wurden und werden, ungesühnt bleiben. „Verzichtet die Völkergemeinschaft schon auf einen ernsthaften Versuch, das Verbrechen der Aggression vor Gericht zu bringen, so kann dies in einer Welt, in der die Akzeptanz einer internationalen Ordnung immer stärker unter Druck gerät, letztlich die Gültigkeit des Straftatbestandes 'Angriffskrieg' in Frage stellen.“ Der Straftatbestand des Angriffskrieges beziehungsweise der Aggression sei indes eine zentrale Errungenschaft des Völkerrechts im 20. Jahrhundert und die Basis für den modernen Menschenrechtsschutz, schreiben die Abgeordneten. (ahe/10.11.2022)