Aussprache über Antrag zur Deckelung von Dispo-Zinsen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Februar 2023, erstmals über die Forderung der Fraktion Die Linke zur Deckelung von Dispo-Zinsen, also jener Zinsen, die bei einer Kontoüberziehung fällig werden, beraten. Dazu hat die Fraktion einen Antrag (20/4761) vorgelegt, der im Anschluss der Aussprache an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen wurde.
Antrag der Fraktion Die Linke
Nach Ansicht der Fraktion treffen die hohen Zinssätze für Dispokredite vornehmlich Menschen, die sich am Rande des Existenzminimums bewegen und einen Dispokredit oft nutzen müssen, um finanziell über die Runden zu kommen. „Sie belasten also insbesondere Erwerbslose, Menschen in Kurzarbeit, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kindern, Soloselbstständige und Niedrigverdienerinnen und -verdiener. Ihnen droht in der Folge eine Verschuldungsspirale, aus der es kaum ein Entrinnen gibt.“
Um dies zu verhindern, verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der Zinssatz für Dispositions- und Überziehungskredite auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank begrenzt wird. (che/eis/09.02.2023)