Ein von der AfD-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Aufstrebenden Wirtschaftsmächten wie China den Status als Entwicklungsland entziehen – Keine Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und des Außenhandels für Schwellenländer“ (20/5221) stand am Mittwoch, 18. Januar 2023, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten den Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Antrag der AfD
Die Fraktion fordert die Bundesregierung darin unter anderem auf, im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darauf hinzuwirken, dass Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Pakistan, der Türkei und Südafrika der Status eines Entwicklungslandes aberkannt wird. Die weitere Klassifizierung dieser Staaten als Entwicklungsländer sei unangemessen, heißt es zur Begründung. Zugleich sollen Kriterien entwickelt werden, um künftig entscheiden zu können, ob ein Staat in der Lage ist, die Ziele der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Deutschland aus eigener Kraft zu erreichen.
Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den „Globalen Partnern“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, vor allem mit den genannten Schwellenländern, solle künftig ohne Subventionierung ablaufen und sich auf Dreieckskooperationen in Drittländern konzentrieren, orientiert an strategischen deutschen Interessen wie der Ressourcensicherung und der Migrationsbegrenzung. Vor allem die Förderung klima-, umwelt-, sozial- und ausbildungspolitischer Maßnahmen in diesen Staaten oder mit diesen Staaten in Drittländern stellt aus Sicht der AfD-Fraktion keine Aufgabe deutscher Entwicklungspolitik dar.
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Indonesien, Pakistan und Südafrika will die AfD-Fraktion beenden. Indien sollen anstelle zinsvergünstigter Darlehen lediglich Finanzierungen zu Marktkonditionen angeboten werden. Die Finanzierung laufender Projekte in diesen Staaten soll dem Antrag zufolge so umgestellt werden, dass diese ausschließlich von den jeweiligen Partnerländern oder sonstigen lokalen Trägern finanziert werden. Wird die vollständige Eigenfinanzierung verweigert, seien die laufenden Projekte sofort zu beenden, wenn dem keine rechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Zudem sollen privaten Trägern im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Indonesien, Pakistan und Südafrika keine Zuwendungen mehr bewilligt werden. In der EU solle sich die Regierung dafür einsetzen, dass die Zollpräferenzen für Indien, Indonesien und Pakistan gestrichen werden. (vom/18.01.2022)