Forderung nach kommunalem Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten nach einem verpassten Jahr wiederherstellen“ (20/4422) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Antrag der Linken
Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorzulegen. Dabei solle vor allem Paragraf 26 Nummer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) neu gefasst werden, damit die Anwendung des Vorkaufsrechts dann „ermöglicht wird, wenn anzunehmen ist, dass künftige Bebauung oder Nutzung des Grundstücks den Zielen und Zwecken der Erhaltungssatzung widersprechen werden“.
Außerdem sollten die in Paragraf 27 BauGB genannten Verpflichtungen zur Abwendung eines gesetzlich begründeten Vorkaufsrechts dahingehend konkretisiert werden, dass städtebauliche Maßnahmen, die den Erhalt der Wohnbevölkerung gefährden, für einen durch die Kommune zu bestimmenden Zeitpunkt untersagt werden können.
„Neufassung schnellstmöglich realisieren“
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das die „geübte Anwendung“ des kommunalen Vorkaufsrechts zum zukünftigen Schutz der Wohnbevölkerung gekippt habe, habe sich am 9. November 2022 zum ersten Mal gejährt, betont die Linksfraktion. Obwohl die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag die Prüfung der Wiederherstellung des Vorkaufsrechts angekündigt und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) schon mehrfach öffentlich versprochen habe, zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, sei noch nichts dergleichen geschehen. Weil die Kommunen derweil nicht in der Lage seien, ihre Mieterinnen und Mieter zu schützen, müsse eine Neufassung schnellstmöglich realisiert werden, mahnen die Abgeordneten.
Das kommunale Vorkaufsrecht des BauGB stellt den Kommunen nach Ansicht der Linksfraktion „ein Instrument zur Sicherung der kommunalen Bauleitplanung und städtebaulicher Ziele“ zur Verfügung, das auch nutzbar gemacht werden könnte, „um die angestammte Bevölkerung vor Verdrängung durch bauliche Veränderungen zu schützen“. (vom/joh/01.12.2022)