Etats des Bundespräsidenten, Bundestages und Bundesrates
Zu Beginn der viertägigen Haushaltsberatungen zum Haushaltsgesetz 2023 (20/3100, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1) und zum Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 (20/3101, 20/3102, 20/4001 Nr. 1.1) hat der Bundestag am Dienstag, 22. November 2022, in zweiter Beratung ohne Aussprache den Einzelplan 01 des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamtes, den Einzelplan 02 des Deutschen Bundestages und den Einzelplan 03 des Bundesrates in der Ausschussfassung (20/3502, 20/3526, 20/3527) gebilligt. Beim Etat des Deutschen Bundestages enthielt sich die AfD-Fraktion, die anderen beiden Einzelpläne wurden einstimmig angenommen.
Beim Bundespräsidialamt sind Ausgaben von 44,98 Millionen Euro vorgesehen (2022: 44,89 Millionen Euro), beim Bundestag von 1,14 Milliarden Euro (2022: 1,11 Milliarden Euro) und beim Bundesrat von 39,68 Millionen Euro (2022: 35,29 Millionen Euro). Die Einnahmen belaufen sich beim Bundespräsidialamt auf 103.000 Euro (2022: 193.000 Euro), beim Bundestag auf 1,92 Millionen Euro (2022: 1,82 Millionen Euro) und beim Bundesrat auf 51.000 Euro (2022: 21.000 Euro).
Zum Einzelplan 02 des Deutschen Bundestages hatte die AfD einen Änderungsantrag eingebracht (20/4537), der vom übrigen Haus jedoch abgelehnt wurde. Darin forderte die Fraktion, „die Ausgaben für parlamentarische Gremien und Bürgerräte“ von rund 4,5 Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro zu kürzen. Zur Begründung hieß es: „Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind die demokratisch gewählten Vertreter des deutschen Volkes. Diese Vertretung bedarf keiner Ergänzung durch Bürgerräte.“
Personalausgaben größter Posten
Von den knapp 45 Millionen Euro im Etat des Bundespräsidialamtes entfallen 25,21 Millionen Euro auf Personalausgaben (2022: 25,18 Millionen Euro). Die Personalausgaben des Deutschen Bundestages summieren sich auf 746,5 Millionen Euro (2022: 740,64 Millionen Euro). Für die Wehrbeauftragte stehen 4,71 Millionen Euro (2022: 4,51 Millionen Euro) zur Verfügung, für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 3,42 Millionen Euro (2022: 3,26 Millionen Euro) und für die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag 1,19 Millionen Euro (2022: 1,09 Millionen Euro).
Der Bundesrat kann 4,4 Millionen Euro beziehungsweise 12,4 Prozent mehr als in diesem Jahr ausgeben. Der Zuwachs entfällt zum Großteil mit drei Millionen Euro auf Investitionen (Soll 2023: vier Millionen Euro) für Baumaßnahmen. Größter Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit einem Soll für 2023 in Höhe von 20,7 Millionen Euro. In der Finanzplanung der Bundesregierung sind in dem Einzelplan für 2024 Ausgaben in Höhe von 41,5 Millionen Euro, 2025 in Höhe von 41 Millionen Euro und 2026 in Höhe von 43,6 Millionen Euro ausgewiesen. (irs/vom/22.11.2022)