Ausnahme von der Schuldenregel beschlossen
Ohne Debatte hat der Bundestag am Freitag, 3. Juni 2022, einem Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für einen Beschluss des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes (20/2036) zugestimmt, um eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes (Artikel 115) zu erwirken. Bei der namentlichen Abstimmung votierten 397 Abgeordnete mit Ja, 250 mit Nein, es gab 35 Enthaltungen. Damit wurde die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen erreicht. Die geplante Neuverschuldung in diesem Jahr liegt mit 138,9 Milliarden Euro um rund 115,7 Milliarden Euro über der regulär zulässigen Kreditaufnahme.
Antrag der Koalitionsfraktionen
In dem Antrag führen die Fraktion an, dass aufgrund der fortwirkenden Folgen der Corona-Pandemie sowie der weitreichenden Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine weiterhin eine „außergewöhnliche Notsituation“ im Sinne des Grundgesetzes vorliege, die sich der Kontrolle des Staates entziehe. Bereits 2020 und 2021 musste die Neuverschuldung des Bundes über eine Ausnahmeregelung ermöglicht werden. Seinerzeit führten die regierungstragenden Fraktionen jeweils eine „außergewöhnliche Notsituation“ aufgrund der Pandemie zur Begründung an.
Mit dem vorliegenden Antrag planen die Koalitionsfraktionen zudem, die Tilgung der Kredite aus den vergangenen beiden Haushaltsjahren sowie dem laufenden Jahr neu zu regeln. Demnach soll die Tilgung 2028 begonnen und zum 31. Dezember 2058 beendet werden. (scr/03.06.2022)