Kinder-Sofortzuschlag und Einmalzahlung für Bedürftige
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 28. April 2022, erstmals mit einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ (20/1411) befasst. Abgesetzt wurde hingegen die Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Elften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (20/1413). Ebenfalls abgesetzt wurde ein von Fraktion der AfD angekündigter Antrag mit dem Titel „Rentner beim Entlastungspaket nicht vergessen“. Nach der Aussprache wurde der Gesetzentwurf zusammen mit zwei Anträgen der Fraktion Die Linke mit den Titeln „Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten“ (20/1504) und „Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus“ (20/1502) zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung plant, einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind zum 1. Juli 2022 einzuführen. Ziel ist es, die Chancen für Kinder und Jugendliche zu verbessern, bis die Kindergrundsicherung als Unterstützung umgesetzt wird. Den Sofortzuschlag sollen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten können, die Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.
Mit Einführung des Sofortzuschlags würde der Höchstbetrag im Kinderzuschlag um 20 Euro erhöht – von bis zu 209 Euro monatlich pro Kind auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht – zusätzlich zum Kindergeld.
Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro
Vorgesehen ist darüber hinaus, dass es für erwachsene Leistungsberechtigte eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro geben soll. Wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält, soll diesen Betrag als Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten und pandemiebedingte Ausgaben erhalten. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.
Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich laut Entwurf mit Blick auf den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder ein Mehraufwand von jährlich 750,5 Millionen Euro (2022: 375,25 Millionen); mit Blick auf die Einmalzahlung im Bereich der Sozialen Entschädigung ein Mehraufwand von 250.000 Euro, und die Änderung bei der fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes führt zu Mehrkosten von 750.000 Euro.
Anträge der Linken
Die Fraktion Die Linke legt zur Debatte zwei Anträge mit den Titeln „Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten“ (20/1504) und „Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus“ (20/1502) vor. Im ersten Antrag fordern die Abgeordneten eine Erhöhung des von der Bundesregierung geplanten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug. „Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut nicht reduziert. In Angesicht der Preisentwicklung handelt es sich lediglich um Almosen. Zu dem kommt der Sofortzuschlag deutlich zu spät“, kritisieren die Abgeordneten. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, den Betrag auf 100 Euro monatlich zu erhöhen und diesen rückwirkend ab 1. Januar 2022 auszuzahlen. Außerdem müsse der Bezug erleichtert und entbürokratisiert werden, schreiben die Abgeordneten.
Im zweiten Antrag fordert die Linksfraktion, den Regelsatz in der Grundsicherung neu zu berechnen. Die von der Koalition geplante einmalige Sonderzahlung aus Ausgleich für die Mehrbelastungen während der Corona-Pandemie reichten nicht aus, von den steigenden Preisen seien vor allem Haushalte im Grundsicherungsbezug am stärksten betroffen, schreiben die Abgeordneten. „Statt ausschließlich mit Sonderzahlungen an den bestehenden unzureichenden Leistungen herumzuflicken, muss vor allem der monatliche Regelsatz korrekt berechnet werden. Wenn das Rechenmodell der Bundesregierung sauber angewendet und zudem für einen Inflationsausgleich gesorgt wird, müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 687 Euro im Jahr 2022 betragen“, rechnen sie in dem Antrag vor.
Deshalb fordert die Fraktion darin, den monatlichen Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 687 Euro anzuheben und auch den Regelbedarf für Paarhaushalte neu zu berechnen. Kosten für den Haushaltsstrom müssten komplett übernommen werden. Für langlebige Gebrauchsgüter wie Waschmaschinen soll nach dem Willen der Abgeordneten eine einmalige Zahlung eingeführt werden. Kosten für Brillen, Zahnersatz und alle weiteren gesundheitlich notwendigen Leistungen sollen vollständig im Rahmen der Krankenversicherung sowie Sonderbedarfe aufgrund einer Behinderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes übernommen werden, heißt es in dem Antrag weiter. (vom/che/28.04.2022)