Regelung der Amtsausstattung ehemaliger Bundeskanzler
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2022, einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „über die Amtsausstattung des Bundeskanzlers nach der Beendigung seiner Amtszeit“ (20/1540) beraten. Im Anschluss der Debatte wurde die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat zur weiteren Beratung überwiesen.
Gesetzentwurf der AfD-Fraktion
Die Abgeordneten wollen im Bundesministergesetz die Versorgung ehemaliger Bundeskanzler gesetzlich fixieren. Bundeskanzler a. D. erhielten derzeit auf Lebenszeit ein Büro mit Personal und Ausstattung, Dienstkraftfahrzeuge, einen Chefkraftfahrer sowie Personenschutz, bauliche Sicherungsmaßnahmen, Sicherheitstechnik und Objektschutz, heißt es in der Vorlage. Für den Bürger sei Art und Umfang der Ausstattung die dem ehemaligen Bundeskanzler zur Verfügung gestellt wird, nicht transparent ersichtlich. Gesteuert werde dies nur über entsprechende Beschlüsse des Haushalts- sowie des Hauptausschusses.
„Nicht nur die Intransparenz, auch der Umfang der Leistungen ist mehr als fragwürdig“, befindet die AfD-Fraktion. Eine zusätzliche Bereitstellung von Personal- und Sachmitteln durch den Staat, finanziert aus Steuermitteln, könne nur insofern gerechtfertigt werden, als das ein ehemaliger Amtsträger, in diesem Falle also der Bundeskanzler a.D. Aufgaben wahrnimmt, die in diesem vorherigen Amte wurzeln und deren Erfüllung deshalb im staatlichen Interesse liegt. Die Aufgaben seien daher im Gesetz klar zu definieren und zeitlich eng zu befristen. Die AfD-Fraktion schlägt in ihrem Gesetzentwurf eine Befristung auf vier Jahre vor.
Die AfD fordert deshalb eine Ergänzung des Bundesministergesetzes um einen Paragrafen 12a, der den Bedarf abschließend regelt. Demnach solle ein ehemaliger Bundeskanzler beziehungsweise eine Bundeskanzlerin einen persönlichen Referenten (bis Besoldungsstufe B 3 oder entsprechend), einen Sachbearbeiter (bis Besoldungsstufe A 13 oder entsprechend) und einen Bürosachbearbeiter (bis Besoldungsstufe A 9 oder entsprechend), ein Dienstfahrzeug mit Fahrer sowie Personenschutz erhalten.(che/hau/12.05.2022)