Antrag zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Mittwoch, 27. April 2022, erstmals über einen Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „§ 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben“ (20/1505) beraten. Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches regelt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Die Vorlage wurde im Anschluss der Debatte zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion lehnt die von der Bundesregierung geplante Streichung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ab. Die Streichung des Paragrafen würde dem „verfassungsrechtlichen Auftrag, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“, diametral widersprechen, schreibt die Fraktionund zitiert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
„Der rechtliche Schutzanspruch des ungeborenen Lebens wird negiert, wenn Schwangerschaftsabbrüche ohne Rücksicht auf das eigenständige Lebensrecht ungeborener Kinder beworben oder als vermeintlich normale medizinische Dienstleistung banalisiert oder wenn über sie scheinbar neutral ‚informiert‘ wird“, heißt es weiter. Aus Sicht der Bundesregierung verhindert die Norm aktuell, dass Ärztinnen und Ärzte beispielsweise auf ihrer Webseite sachlich über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und welche Methoden sie dazu anwenden.
Die AfD-Fraktion fordert zudem, die in der vergangenen Wahlperiode vorgenommene Änderung an dem Paragrafen zu evaluieren. Zu klären sei, „ inwiefern die 2020 erfolgten Änderungen des § 219a dem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht werden, den ‚Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben‘. Dies gilt insbesondere im Blick auf die seitdem möglichen ‚Veröffentlichungen‘ in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern“, schreibt die Fraktion.
Weiterhin schlägt die Fraktion unter anderem vor, „Schwangerschaftskonfliktberatung nur mit persönlichem Kontakt als solche anzuerkennen und bloß telefonisch oder ‚online‘ geführte Beratungen zu unterbinden“. Zudem fordert die AfD, „die Aufklärung und Information der Öffentlichkeit hinsichtlich der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens und des eigenständigen Lebensrechts ungeborener Kinder zu stärken“. (scr/eis/27.04.2022)