Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag aufgehoben
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hat am Donnerstag, 21. April 2022, folgende Allgemeinverfügung erlassen, die am Montag, 25. April 2022, in Kraft tritt:
Allgemeinverfügung der Präsidentin zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag
Die Allgemeinverfügung der Präsidentin zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag vom 10. März 2022 wird mit Wirkung zum 25. April 2022 aufgehoben.
Begründung
Gemäß Ziffer 2.9 der Begründung der aufzuhebenden Allgemeinverfügung vom 10. März 2022 erfolgt eine ständige Überprüfung, ob die Maßnahmen noch erforderlich und angemessen sind.
Angesichts der Rechtslage in Bund und Ländern zu den Corona-Infektionsschutzmaßnahmen wäre es nur dann gerechtfertigt, im Gegensatz dazu im Bundestag an den einschränkenden Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom 10. März 2022 festzuhalten, wenn die Funktionsfähigkeit des Parlaments oder der Gesundheitsschutz von Abgeordneten und Beschäftigten es in besonderer Weise erfordern würden. Dies ist aber ausweislich der registrierten Infektionszahlen im Haus nicht der Fall.
Der – trotz Lockerungen – sowohl bundesweit als auch im Land Berlin festzustellende kontinuierliche Rückgang der 7-Tage-Inzidenz ist auch im Bundestag zu verzeichnen. Die Zahl der Abgeordneten und Beschäftigten, die sich mit dem Corona-Virus infizieren, ist auch hier deutlich rückläufig. Daher kann die bis zum 30. April 2022 befristete Allgemeinverfügung mit Wirkung zum 25. April 2022 vorzeitig aufgehoben werden.
Bärbel Bas