Kommission befasst sich mit Senkung des Wahlalters zuerst
Die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat am Donnerstag, 7. April 2022, den Zeitplan für ihre Arbeit bis zur parlamentarischen Sommerpause beschlossen. In der Arbeitssitzung, die sich unmittelbar an die konstituierende Sitzung anschloss, nahm das 26-köpfige Gremium mit 15 Stimmen bei acht Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den Zeitplan an, der vorsieht, sich zunächst mit dem Thema der Senkung des Wahlalters zu befassen. Der Komplex der Verkleinerung des Bundestages soll dann erst im Mai angegangen werden. Spätestens am 31. August 2022 soll ein erster Zwischenbericht der Kommission vorliegen.
Reihenfolge der zu beratenden Themen strittig
Ein Antrag des Abgeordneten Ansgar Heveling (CDU/CSU), wenigstens die für den 19. Mai geplante Sitzung zur Bundestagsverkleinerung auf die nächste Sitzung am 28. April vorzuziehen, wurde nur von acht Kommissionsmitgliedern unterstützt und fand damit keine Mehrheit. Heveling und andere wie etwa Alexander Hoffmann (CDU/CSU) hatten dafür plädiert, angesichts des öffentlichen Interesses und einer möglichen Signalwirkung den Einstieg in das Thema Bundestagsverkleinerung vorzuziehen.
Abgeordnete aus den Reihen der Ampelkoalition wie Leni Breymaier (SPD), Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) und Stephan Thomae (FDP) brachten hingegen vor, auch die Senkung des Wahlalters und die Geschlechterparität in Parlamenten seien „heiße Eisen“ und rieten von einer „Priorisierung“ der Themen ab. Die nächste Sitzung der Kommission findet am Donnerstag, 28. April 2022, von 17 bis 20 Uhr statt.
Wahlrechtsreform und Modernisierung der Parlamentsarbeit
Gegenstand der Kommission unter paritätischem Vorsitz des SPD-Abgeordneten Dr. Johannes Fechner und der CDU-Abgeordneten Nina Warken, ist es, Empfehlungen für eine Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit zu erarbeiten. Ziel ist es, den Bundestag in der kommenden Wahlperiode wieder zu verkleinern. Der jetzige Bundestag ist mit 736 Abgeordneten der größte, den es je gab. Die Regelgröße liegt bei 598 Abgeordneten.
Darüber hinaus soll die aus 13 Bundestagsabgeordneten und 13 Sachverständigen, zumeist Professoren, bestehende Kommission Vorschläge zur gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament und zur Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre machen. Auch mit der Dauer der Legislaturperiode, der Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie der Bündelung von Wahlterminen soll sie sich befassen. Ihren Abschlussbericht soll sie Mitte nächsten Jahres vorlegen.
Kommission in der vergangenen Wahlperiode
Der Bundestag hatte das Gremium am Mittwoch, 16. März 2022, auf Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1023) eingesetzt. Eine 18-köpfige Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit mit neun Abgeordneten und neun Sachverständigen hatte sich bereits in der vergangenen Wahlperiode am 23. Juni 2021 konstituiert. Vorausgegangen war ein Einsetzungsbeschluss des Bundestages vom 22. April 2021 (19/28787). Paritätische Vorsitzende waren Ansgar Heveling (CDU/CSU) und Sonja Steffen (SPD).
Diese Kommission konnte wegen des bevorstehenden Endes der Wahlperiode und der Neuwahl des Bundestages nur zweimal tagen. Neun der nun 13 Sachverständigen hatten bereits der damaligen Kommission angehört. (vom/07.04.2022)