Einsetzung einer Kommission zur Reform des Wahlrechts beschlossen
Der Bundestag hat am Mittwoch, 16. März 2022, die Einsetzung einer Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit beschlossen. Ein dazu vorgelegter Antrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1023) wurde mit der Mehrheit der Antragsteller und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD angenommen.
Antrag der Koalitionsfraktionen
Das Gremium soll sich „auf der Grundlage der Prinzipien der personalisierten Verhältniswahl mit Vorschlägen befassen, die eine effektive Verkleinerung des Bundestages in Richtung der gesetzlichen Regelgröße bewirken und nachhaltig das Anwachsen des Bundestages verhindern“, schreiben die drei Fraktionen in ihrem Antrag.
Danach soll die Kommission zugleich „verfassungskonforme Vorschläge“ erarbeiten, wie eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag erreicht werden kann. Außerdem soll sie sich dem Antrag zufolge mit einer Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre, einer etwaigen Verlängerung der Dauer der Legislaturperiode, der Begrenzung von Amts- und Mandatszeiten und der Bündelung von Wahlterminen in Bund und Ländern sowie der Erleichterung der Ausübung des Wahlrechts für im Ausland lebende Deutsche befassen.
Als weiterer Schwerpunkt wird in dem Antrag die Modernisierung der Parlamentsarbeit genannt. Hierzu gehöre die Frage, wie die Arbeit des Bundestages „attraktiver, transparenter und unter Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung effektiver gestaltet werden kann“, wie Anregungen der Bürger besser einfließen können und wie die Wahrnehmung parlamentarischer Rechte gestärkt werden kann.
Zusammensetzung des Gremiums
Bis Ende August dieses Jahres soll die Kommission laut Vorlage einen Zwischenbericht mit den Empfehlungen zur künftigen Begrenzung der Abgeordnetenzahl erstatten; ihren Abschlussbericht soll sie bis Mitte kommenden Jahres vorlegen. Dem Gremium gehören 13 Abgeordnete und 13 Sachverständige an. Dabei stellen die SPD-Fraktion vier Mitglieder, die CDU/CSU-Fraktion drei Mitglieder, die Grünen- und die FDP-Fraktion jeweils zwei und die Fraktionen AfD und Die Linke jeweils ein Mitglied. In gleicher Zahl sollen die Fraktionen jeweils Sachverständige benennen, soweit zwischen ihnen kein Einvernehmen über deren Benennung hergestellt werden kann.
Ferner sieht der Antrag vor, dass die Kommission aus ihrer Mitte mit Zweidrittelmehrheit zwei Abgeordnete zu ihren Vorsitzenden wählt. „Die Vorsitze sind paritätisch zu besetzen“, heißt es in der Vorlage weiter. (eis/15.03.2022)