Initiativen zur Entlastung des Mittelstandes überwiesen
Der Bundestag hat zwei Anträge der AfD-Fraktion zur Entlastung des Mittelstandes am Mittwoch, 6. April 2022, beraten. Die Vorlage mit dem Titel „Bürger und Mittelstand entlasten – Steuersenkungen als Reaktion auf die Inflation durchsetzen“ (20/1034) wurde nach knapp 40-minütiger Debatte an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Ein weiterer Antrag mit dem Titel „Entlastungspaket der Bundesregierung unzureichend – Kraftstoffpreise deutlich senken“ (20/1343) wurde im Anschluss an den Ausschuss für Klimaschutz und Energie zur Federführung überwiesen. Darüber hinaus wurde ein erstmals erörterter Gesetzentwurf der AfD „zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (20/1342) an den Wirtschaftsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Erster Antrag der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem ersten Antrag (20/1034), vorübergehend für Otto-, Diesel- und Heizkraftstoffe die Mehrwertsteuer auszusetzen. Verlangt wird außerdem, das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) außer Kraft zu setzen und somit die CO2-Abgabe abzuschaffen, „um eine zusätzliche Reduzierung der Kraftstoffpreise herbeizuführen“. Des Weiteren sollen aus Sicht der Fraktion Grundnahrungsmittel, insbesondere Brot, verarbeitetes Fleisch und Milchprodukte, vorübergehend von der Mehrwertsteuer befreit werden.
„Die Aussetzung der Mehrwertsteuer wäre eine kurzfristig umsetzbare Alternative zur Reduzierung der Energiesteuer, die in vergleichbarer Höhe zu einer Mindereinnahme des Bundeshaushaltes führen würde“, schreibt die AfD. Die Mehrwertsteuereinnahmen für Benzin bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent würden 6,16 Milliarden Euro betragen – bei Diesel beliefen sich die Einnahmen auf 10,87 Milliarden Euro. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz muss laut der Fraktion mit sofortiger Wirkung abgeschafft werden, „da es zu einer weiteren unverhältnismäßigen Belastung der mittelständischen Wirtschaft und des Verbrauchers führt, keine sinnvolle Lenkungswirkung entfaltet und eine ideologische Richtung der Bundesregierung aufzeigt, die unsere Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet“. Dies würde nach Angaben der Fraktion zu einer zusätzlichen Entlastung der mittelständisch exportorientierten Wirtschaft in Höhe von 4,5 Milliarden Euro führen.
Die Aussetzung der Mehrwertsteuer für Grundnahrungsmittel wie Brot, verarbeitetes Fleisch und Milchprodukte würde die Bürger in Deutschland um jährlich zwei Milliarden entlasten, heißt es in dem Antrag.
Zweiter Antrag der AfD
Die AfD fordert die Bundesregierung in ihrem zweiten Antrag dazu auf, die CO2-Abgabe auf Benzin, Dieseltreibstoff sowie Gas umgehend abzuschaffen (20/1343). Auch soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der vorerst für ein halbes Jahr vom 1. Mai 2022 bis zum 30. November 2022 für Otto-, Diesel-, Gas sowie Heizkraftstoffe eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf einen komplett reduzierten Satz von derzeit null Prozent beinhaltet.
Außerdem soll das Bundeskartellamt zur intensiven Überprüfung der Preisgestaltung durch Mineralölgesellschaften und Handelsgesellschaften ermutigt und die strategische Öl- und Kraftstoffreserve in einem Umfang freigegeben werden, der etwaige Spekulationen über eine Angebotsknappheit beendet.
Gesetzentwurf der AfD
In ihrem Gesetzentwurf fordert die AfD-Fraktion, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Paragraf 47k Absatz 8 zu ändern (20/1342). Durch einen zusätzlichen Absatz soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermächtigt werden, „die Tätigkeit des Markttransparenzstelle für Kraftstoffe für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten auszusetzen, sofern die Gefahr besteht, dass die erhobenen Preisdaten missbräuchlich verwendet werden“.
Anlass für die Forderung seien die seit Anfang des Jahres massiv gestiegenen Benzin- und Dieselpreise an den Tankstellen, heißt es in dem Entwurf. Die Preiserhöhung sei durch den hohen Ölpreis und weitere Faktoren wie die CO2-Abgabe nur teilweise zu erklären. „Insbesondere ist zu beobachten, dass die Kraftstoffpreise nach dem Anstieg des Ölpreises auf einem hohen Niveau verharren, auch wenn der Ölpreis wieder rückläufig ist“, schreiben die Abgeordneten. Solange kein Wettbewerber damit beginne, die Preise zu senken, hätten alle einen Vorteil zu Lasten der Verbraucher.
Eine Erklärung für dieses Verhalten bestehe darin, dass die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe erhobenen Preisdaten missbräuchlich verwendet würden, heißt es in dem Papier. „Es ist davon auszugehen, dass die Markttransparenzstelle die Kraftstoffpreise nicht nur für die Verbraucher transparent macht, sondern auch für die Tankstellenbetreiber bzw. die Mineralölkonzerne mit Preissetzungshoheit für Tankstellen.“ Es stehe somit ein Instrument zur Verfügung, mit dem das Preisverhalten der Wettbewerber ohne größeren Aufwand überwacht werden könne, schreibt die AfD-Fraktion. (emu/hau/irs/eis/06.04.2022)