Mitglieder mehrerer Gremien bestimmt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. März 2017, die Mitglieder einer Reihe von Gremien gewählt. Dazu lagen Wahlvorschläge der Fraktionen zu folgenden Gremien vor:
Eisenbahninfrastrukturbeirat
Abgesetzt wurde die Wahl der Mitglieder des Beirats für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastrukturbeirat). Die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde hat einen Eisenbahninfrastrukturbeirat, der für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur gebildet worden ist (Paragraf 4 Absatz 4 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes). Er besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertretern oder Vertreterinnen des Bundesrates; die Vertreter oder Vertreterinnen des Bundesrates müssen Mitglied einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten. Die Mitglieder des Eisenbahninfrastrukturbeirates und die stellvertretenden Mitglieder werden jeweils auf Vorschlag des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von der Bundesregierung berufen. Der Eisenbahninfrastrukturbeirat, der mindestens einmal im Vierteljahr zusammentritt, hat nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz unter anderem folgende Aufgaben:
- Er berät die Bundesnetzagentur bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und der Erstellung ihres Tätigkeitsberichts (Paragraf 79 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Paragraf 71 des Eisenbahnregulierungsgesetzes).
- Er schlägt der Bundesnetzagentur Schwerpunkte ihrer Tätigkeit vor (Paragraf 79 Satz Nr. 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes).
- Er holt gegenüber der Bundesnetzagentur Auskünfte und Stellungnahmen ein (Paragraf 79 Satz 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes).
- Der Eisenbahninfrastrukturbeirat muss angehört werden, bevor die Bundesnetzagentur grundlegende Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf den Eisenbahnmarkt trifft (Paragraf 79 Satz 4 des Eisenbahnregulierungsgesetzes).
BaFin-Verwaltungsrat
Einstimmig gewählt wurden die von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (20/1049). Für die SPD wurden als ordentliches Mitglied Dr. Jens Zimmerman und Johannes Schraps als stellvertretendes Mitglied, für die CDU/CSU wurden als ordentliches Mitglied Matthias und Hauer Florian Oßner als stellvertretendes Mitglied, für Bündnis 90/Die Grünen wurden als ordentliches Lisa Paus und Stefan Schmidt als stellvertretendes Mitglied, für die FDP wurden als ordentliches Mitglied Markus Herbrand und Anja Schulz als stellvertretendes Mitglied sowie für die AfD wurden als ordentliches Mitglied Kay Gottschalk und Jörn König als stellvertretendes Mitglied gewählt.
Der Verwaltungsrat der BaFin überwacht die Geschäftsführung der Bundesanstalt und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Außerdem entscheidet er über das Budget der BaFin, das ausschließlich von den beaufsichtigten Unternehmen finanziert wird und damit nicht zum Bundeshaushalt gehört. Dem 17-köpfigen Verwaltungsrat gehören Vertreter des Bundesfinanzministeriums, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, Abgeordnete des Bundestages sowie Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft an.
Magnus Hirschfeld-Stiftung
Abgesetzt wurde die Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868 bis 1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von homosexuellen Männern und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken. Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.
Bundesstiftung Bauakademie
Einstimmig gewählt wurden die von den Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Mitglieder des Stiftungsrates der Bundesstiftung Bauakademie (20/1049). Für die SPD wurden Brian Nickholz als ordentliches Mitglied und Katrin Budde als stellvertretendes Mitglied, für die Fraktion der CDU/CSU wurden Lars Rohwer als ordentliches Mitglied und Michael Kießling Fraktion als stellvertretendes Mitglied, für Bündnis 90/Die Grünen wurden Kassem Taher Saleh als ordentliches Mitglied und Christina-Johanne Schröder als stellvertretendes Mitglied, für die Fraktion der FDP wurden Hagen Reinhold als ordentliches Mitglied und Daniel Föst als stellvertretendes Mitglied, und für die Fraktion der AfD wurden Dr. Marc Jongen als ordentliches Mitglied und Marc Bernhard als stellvertretendes Mitglied gewählt.
Die Stiftung Bauakademie soll als Trägerorganisation für den Wiederaufbau des Gebäudes der Berliner Bauakademie fungieren. Das Gebäude war nach dem Entwurf des preußischen Baumeisters Karl Friedrich Schinkel von 1832 bis 1836 auf dem Gelände des ehemaligen Packhofes für zwei preußische Behörden errichtet worden. Es brannte bei einem Bombenangriff am 3. Februar 1945 aus. Die Bauakademie soll an alter Stelle im Zentrum Berlins gegenüber vom künftigen Humboldtforum/Stadtschloss wieder aufgebaut werden. Im November 2016 hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages für die Finanzierung des Wiederaufbaus der Bauakademie 62 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung
Die Fraktionen SPD (20/1057), CDU/CSU (20/1058), Bündnis 90/Die Grünen (20/1059), FDP (20/1060) und AfD (20/1061) haben Vorschläge für die Wahl von Mitgliedern des Stiftungsrates der Bundesstiftung Gleichstellung gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung vorgelegt.
Einstimmig gewählt wurden für die SPD Leni Breymaier, Josephine Ortleb und Sönke Rix als ordentliche Mitglieder und Felix Döring, Yasmin Fahimi sowie Ariane Fäscher als stellvertretende Mitglieder. Einstimmig gewählt wurden für die CDU/CSU Silvia Breher, Ralph Edelhäußer und Dr. Katja Leikert als ordentliche Mitglieder und Mechthild Heil, Paul Lehrieder und Gero Storjohan als stellvertretende Mitglieder. Einstimmig gewählt wurden für die Grünen Filiz Polat und Ulle Schauws als ordentliche Mitglieder und Schahina Gambir und Denise Loop als stellvertretende Mitglieder. Einstimmig gewählt wurden für die FDP Nicole Bauer als ordentliches Mitglied und Gyde Jensen als stellvertretendes Mitglied. Keine Mehrheit fand der Wahlvorschlag der AfD für Thomas Ehrhorn als ordentliches Mitglied und Dirk Brandes als stellvertretendes Mitglied. Der Vorschlag wurde mit der Mehrheit von SPD, Grüne und FDP gegen das Votum der AfD bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion zurückgewiesen.
Die Stiftung geht auf ein Gesetz aus dem Jahr 2018 zurück und soll die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland fördern. Dem Stiftungsrat gehören neben der Bundesfamilienministerin als Vorsitzende zehn Abgeordnete des Bundestages an. Er überwacht die Geschäftsführung der Stiftung durch das Direktorium und entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung sind.
(eis/17.03.2022)