Nach einer teilweise hitzigen Debatte hat der Bundestag am Freitag, 18. März 2022, den Gesetzentwurf (20/958) der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und damit das faktische Ende der meisten in der Vergangenheit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März 2022 beschlossen. Daran gab es in den vergangenen Tagen deutliche Kritik aus den Bundesländern – ein Umstand, der sich auch in der Debatte widerspiegelte.
Die Oppositionsfraktionen kritisierten das Gesetz scharf, aber auch bei SPD und Grünen wurde erkennbar, dass sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätten. Für den Gesetzentwurf in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung stimmten in namentlicher Abstimmung 364 Abgeordnete und 277 dagegen bei zwei Enthaltungen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung (20/1070) und ein Bericht (20/1094) des Gesundheitsausschusses zugrunde.
Hingegen mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein von der AfD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition vorgelegter Entschließungsantrag (20/1085), der unter anderem ein Ende der „diskriminierenden Maßnahmen für Ungeimpfte“ fordert. Ebenfalls mit breiter Mehrheit zurückgewiesen wurde ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Entschließungsantrag (20/1086), der „klare Wenn-Dann-Regeln im IfSG“ fordert, um zukünftige Infektionswellen planbar zu meistern.
Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes
Mit breiter Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und Die Linke bei Enthaltung der AfD angenommen hat der Bundestag den von der SPD, den Grünen und der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen (20/959). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/1055) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1069) zugrunde.
Ebenfalls angenommen wurde mit den Stimmen von SPD, Grüne, FDP und Die Linke gegen das Votum der AfD bei Enthaltung der CDU/CSU die von der Bundesregierung beschlossene zweite Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (20/952). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses (20/1062) zugrunde.
Bundesregierung: Es ist ein schwerer Kompromiss
Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD) betonte zu Beginn seiner Rede: „Die Pandemie ist leider nicht vorbei. Wir brauchen weitere Schutzmaßnahmen und sind nicht an dem Punkt, über einen Freedom Day sprechen zu können.“ Darüber könne man nur reden, wenn eine allgemeine Impflicht beschlossen würde.
Dass auch der Gesundheitsminister sich mehr gewünscht hätte, war unschwer zu erkennen: „Wir sprechen heute über einen schweren Kompromiss darüber, was wir den Menschen noch zumuten können, die seit langem die Schutzregeln beachten. Wir sprechen aber nicht über einen Kompromiss zwischen dem Team Vorsicht und dem Team Freiheit“, sagte Lauterbach. Das Gesetz trage der Tatsache Rechnung, dass derzeit keine Überlastung der Kliniken zu befürchten sei, so der Minister.
CDU/CSU: Ein einziger unklarer Rechtsbegriff
Timo Sorge (CDU/CSU) verwies auf die scharfe Kritik aller Ministerpräsidenten an der neuen Rechtsgrundlage auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Tag zuvor. So sei überhaupt nicht klar, was ein Hotspot genau sei oder was die Formulierung „besonders hohe Neuinfektionen“ konkret bedeuten würde.
„Es ist Chaos mit Ansage. Es ist ein einziger unklarer Rechtsbegriff. Wir werden über das Gesetz bald wieder diskutieren müssen“, zeigte sich Sorge überzeugt.
Grüne: Für einen guten Infektionsschutz braucht es mehr
Für Dr. Kirstin Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) ist der Gesetzentwurf ebenfalls ein Kompromiss. „Aus meiner Sicht als Ärztin und aus Sicht meiner Fraktion braucht es für einen guten Infektionsschutz mehr als das, was wir hier heute debattieren“, betonte sie.
So wäre eine weitergehende bundesweite Regelung zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen gut gewesen. Auf die Länder komme nun eine große Herausforderung zu, sagte die Grüne.
AfD: Das Gesetz ist eine Beruhigungspille
Christina Baum (AfD) nannte das Gesetz „nichts weiter als eine Beruhigungspille, denn die dort geregelten Maßnahmen können jederzeit nach Lust und Laune aufgehoben werden“. Sie nutzte ihre Rede für eine Grundsatzkritik an der Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre.
Es habe nie eine Überlastung der Intensivstationen gegeben, es gebe auch keine evidenzbasierten Studien zur Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen. Die negativen Auswirkungen auf Kinder wie auf die gesamte Gesellschaft seien dagegen nicht zu übersehen, kritisierte Baum.
FDP: Nur absolut nötige Freiheitseinschränkungen
Lukas Köhler (FDP) betonte, es dürften nur solche Freiheitseinschränkungen beschlossen werden, die „absolut notwendig“ seien. Einzig und allein die Überlastung der Krankenhäuser sei das Kriterium dafür, nicht mehr nur die Inzidenzen. Das sei zum Anfang der Pandemie anders gewesen und zeige, es sei ein andauernder Lernprozess für alle Beteiligten.
Das Gesetz sorge für den nötigen Schutz über die Hotspot-Regelung und es ermögliche andererseits den Menschen, wieder in den normalen Alltag zurückzukehren, sagte Köhler.
Linke: Handwerklich und inhaltlich schlecht gemacht
Susanne Ferschl (Die Linke) konnte der Hotspot-Regelung nichts Positives abgewinnen. Dies schaffe einen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen, sagte sie. Sie frage sich, was daran fortschrittlich sein soll, Gesetze im „Schweinsgalopp“ durchzusetzen, die handwerklich und inhaltlich so schlecht gemacht seien.
Für das Beschließen eines Pflegebonus für Pflegekräfte brauche die Regierung dagegen Monate, kritisierte Ferschl. „Sie schaffen die Maskenpflicht ab, aber diskutieren über eine allgemeine Impfpflicht, die weitaus freiheitseinschränkender sei als Maskentragen.“ Das ist nicht nachvollziehbar, ärgerte sie sich.
SPD: Der Entwurf schützt vulnerable Gruppen
Dirk Wiese (SPD) betonte, ohne den Gesetzentwurf würden die bisherigen Rechtsgrundlagen ersatzlos wegfallen, dann gäbe es überhaupt keine Schutzmaßnahmen mehr. Deshalb sei der Entwurf ein „vertretbarer, praktikabler Kompromiss“, der verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehe und vulnerable Gruppen schütze.
Für den Herbst und Winter müsse man dadurch vorsorgen, indem man nun zügig die allgemeine Impfpflicht beschließe, sagte Wiese.
Weitere Abstimmungen
Angenommen wurde eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Verlängerung des § 126a – Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19. Dafür haben die SPD, Grüne, FDP und Linksfraktion gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD gestimmt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/1050) zugrunde. Mit dem Beschluss wurde die bisher gültige Absenkung des Quorums für die Beschlussfähigkeit im Plenum aufgehoben. Die im § 126a festgelegten Regeln für die Ausschussarbeit wurden hingegen über das bisher geltende Fristende 19. März 2022 hinaus bis zum 15. Juli 2022 verlängert. So können öffentliche Ausschussberatungen auch ausschließlich elektronisch und Abstimmungen auch mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel abgehalten werden.
Hingegen abgelehnt wurde ein von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachter Antrag mit dem Titel „Einkommensausfälle für junge Eltern beim Elterngeld auffangen – Coronabedingte Elterngeldregelungen verlängern“ (20/1007). Die Vorlage fand gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Grüne und FDP gegen die Stimmen der CDU/CSU, AfD und Linksfraktion keine Mehrheit. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (20/1063) zugrunde. Ein weiterer Antrag der Unionsfraktion zu Corona-Bonuszahlungen für Leistungen der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen (20/1014) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Mit der Mehrheit von SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und Die Linke abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Alle Corona-Maßnahmen für Kinder sofort beenden – Das Kindeswohl bei allen Corona-Maßnahmen prüfen“ (20/1019). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses (20/1064) zugrunde. Bereits abgesetzt war ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ende aller Corona-Maßnahmen – Heute ist der Tag der Freiheit“ (20/1018). Ein erstmals von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Kostenlose und anlasslose PCR-Bürgertests für alle“ (20/1005) wurde an den Gesundheitsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz
Mit einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG, 20/958) sollen künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Am 19. März 2022 läuft die bisherige Rechtsgrundlage aus. Der Vorlage zufolge sollen die Länder nach dem 19. März 2022 nur noch befugt sein, ausgewählte niedrigschwellige Auflagen anzuordnen. Dazu zählen die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Dialyse- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern.
Zudem soll die Maskenpflicht auch im Luft- und Personenfernverkehr bestehen bleiben, die jedoch von der Bundesregierung ausgesetzt werden kann. Möglich bleiben ferner individuelle Vorkehrungen in einem Betrieb oder einer Einrichtung sowie gegenüber Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder sogenannten Ausscheidern. In den Ausschussberatungen verständigten sich die Abgeordneten außerdem auf Detailänderungen. So wird die Liste der Einrichtungen und Unternehmen, in denen eine Maskenpflicht angeordnet werden kann, erweitert. Nunmehr soll dies auch etwa für Arztpraxen und Rettungsdienste gelten.
Einführung einer Hotspot-Regelung
Bei einer lokal begrenzten, bedrohlichen Infektionslage soll künftig eine Hotspot-Regelung greifen. In dem Fall können die betroffenen Gebietskörperschaften erweiterte Schutzvorkehrungen anwenden, etwa Maskenpflicht, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Voraussetzung ist ein Beschluss des Landesparlaments in Bezug auf die Gebietskörperschaft und die Feststellung der konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage. Die auf den neuen Regelungen beruhenden Auflagen sollen spätestens mit Ablauf des 23. September 2022 außer Kraft treten. Dann soll, auf Basis der aktuellen Infektionslage, neu bewertet werden, welche Schutzvorkehrungen im Herbst und Winter erforderlich sind.
Ferner sieht der Entwurf vor, dass aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise diese Begriffe im IfSG definiert werden sollen. Die Bundesregierung soll per Rechtsverordnung davon abweichende Regelungen treffen dürfen, muss aber Übergangsfristen vorsehen, damit sich die Bürger auf die neue Rechtslage einstellen können. Zur Rechtsbereinigung soll die Corona-Einreise-Verordnung angepasst werden. Für stationäre Pflegeeinrichtungen soll das Impfquoten-Monitoring verstetigt werden.
Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes
Die Koalitionsfraktionen wollen das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erneut verlängern. Dazu haben SPD, Grüne und FDP einen Gesetzentwurf (20/959) vorgelegt, mit dem soziale Dienstleister weiter, nämlich bis 30. Juni 2022, bei pandemiebedingten Sonderaufwendungen entlastet werden können.
Auch durch die verbliebenen möglichen Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 sei es weiter möglich, dass die Angebote sozialer Dienstleister fortlaufend oder erneut durch Abstandsgebote oder Hygienekonzepte beeinträchtigt werden, schreiben die Fraktionen. Zum Schutz der sozialen Infrastruktur sei die erneute Verlängerung des SodEG und damit die Zahlung von Zuschüssen an die betroffenen Einrichtungen notwendig.
Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld
Mit dem Gesetzentwurf sollen auch andere Regelungen verlängert werden können, sofern es die aktuelle Pandemiesituation erfordert: So sollen die Ausnahmeregelungen für Eltern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld auch ohne Erkrankung eines Kindes sowie beim Entschädigungsanspruch nach Paragraf 56 des Infektionsschutzgesetzes durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums bis 23. September 2022 verlängert werden können.
Bei einer erneuten Verschärfung der pandemischen Lage soll es auch weiter möglich sein, Patienten und Patientinnen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unterzubringen, sofern die Kapazitäten der Krankenhäuser zur Behandlung einer Covid-19-Infektion ausgeschöpft sind. Das Bundesgesundheitsministerium wird ermächtigt, für diesen Fall eine entsprechende Rechtsverordnung zu verlängern oder abweichend festzulegen.
Außerdem soll eine Verordnungsermächtigung in Paragraf 18 des Arbeitsschutzgesetzes so verlängert werden, dass auf sie gestützte Verordnungen einen Zeitraum bis 23. September 2022 umfassen können. Damit soll die schnelle Reaktionsfähigkeit der Betriebe hinsichtlich der Einführung von Hygienemaßnahmen sichergestellt werden.
Verordnung der Bundesregierung
Mit einer zweiten Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) soll ein umstrittener Verweis auf das Robert Koch-Institut (RKI) gestrichen werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Impf-, Genesenen- und Testnachweise sollen diese Begriffe im Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert werden, heißt es in der neuen Verordnung der Bundesregierung (20/952).
Zur Rechtsbereinigung werde die SchAusnahmV angepasst. Vorgesehen ist, dass in Paragraf 6 Absatz 2 der SchAusnahmV der Verweis auf die RKI-Homepage gestrichen wird. Paragraf 6 Absatz 1 sehe weiterhin eine Ausnahme von landesrechtlichen Absonderungspflichten für geimpfte und genesene Personen vor. Die sogenannten Rückausnahmen werden den Angaben zufolge nunmehr in Paragraf 6 Absatz 2 selbst geregelt.
Erster Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/1007), die während der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen zum Elterngeld zu verlängern. Konkret geht es darum, die seit 1. März 2020 geltenden Regelungen, die zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen sind, rückwirkend bis zum 23. September 2022 zu verlängern. Die Elterngeldregelungen seien befristet geändert worden, um Familien auch in der Corona-Pandemie mit dem Elterngeld zu unterstützen, heißt es im Antrag.
Dieses sei zunehmend nicht mehr möglich gewesen, da eine wachsende Zahl von Eltern, die etwa in der Pflege, Medizin oder bei der Polizei tätig sind, nicht mehr über Arbeitszeit selbst bestimmen konnten, schreiben die Abgeordneten. „Für Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen wollten (und wollen), konnte (und kann es noch immer) aufgrund der Covid-19-Pandemie schwierig sein, seine Voraussetzungen einzuhalten.“ Vor diesem Hintergrund sei Eltern „Vertrauensschutz“ gewährt und unter anderem die nachträgliche Nachweisführung gelockert worden.
Sonderregelungen wurden zudem für Eltern eingeführt, die von Kurzarbeit, Freistellung oder Entlassung betroffen sind. Solche Zeiten konnten seither bei der Antragstellung auf Elterngeld ausgeklammert werden, sodass sie nicht in die Bemessung des Elterngeldes einflossen. Diese Ausnahmeregelung jedoch endete, wie auch die Sonderregelung bei der Beantragung des Partnerschaftsbonus, am 31. Dezember 2021.
Zweiter Antrag der CDU/CSU
Die Unionsfraktion fordert einen Corona-Bonus für weitere Berufsgruppen im Gesundheitssystem. Zusätzlich zu den Bonuszahlungen für Pflegekräfte sollten Boni von mindestens 500 Euro für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte (MFA/ZFA) sowie für Mitarbeiter im Rettungsdienst auf den Weg gebracht werden, heißt es in einem Antrag (20/1014) der Fraktion.
Die MFA und ZFA hätten während der Corona-Pandemie unter großem persönlichen Risiko nicht nur den regulären Betrieb in den ambulanten Praxen aufrecht erhalten, sondern auch wesentlich zum Erfolg der Impfkampagne beigetragen.
Der Bund sollte als Zeichen der Wertschätzung für die erbrachte Leistung eine umfassende bundesweite Bonusregelung beschließen. Diese sollte an Mitarbeiter in der ambulanten Gesundheitsversorgung sowie im Rettungswesen ausgezahlt werden. Die Boni sollten mindestens 500 Euro bei Vollzeitkräften und 300 Euro bei Teilzeitkräften betragen und steuerfrei ausgezahlt werden. Darüber hinaus müsse eine flächendeckende Regelung zur vollständigen Refinanzierung von Tarifabschlüssen der MFA durch die Kostenträger beschlossen werden.
Anträge der AfD
Die AfD-Fraktion hatte in einem mittlerweile abgesetzten Antrag das Ende aller Corona-Maßnahmen gefordert. Die Schutzvorkehrungen gegen das Coronavirus im Infektionsschutzgesetz (IfSG) seien damit begründet, dass eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne, heißt es im ersten Antrag der Fraktion (20/1018). Mit einer solchen Überlastung sei nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nicht mehr zu rechnen.
Die Corona-Schutzregeln für Kinder sollten nach Ansicht der AfD-Fraktion sofort beendet werden. Bei der Festlegung staatlicher Maßnahmen in der Coronakrise seien das Kindeswohl und die Rechte von Kindern und Eltern nicht beachtet worden, schreiben die Abgeordneten in ihrem zweiten Antrag (20/1019). Die Maskenpflicht, das Testen asymptomatischer Kinder und die Ausgrenzung durch G2- oder G3-Regelungen müssten umgehend beendet werden.
Antrag Die Linke
Die Linksfraktion fordert kostenlose und anlasslose PCR-Bürgertests für alle Bürger. Schnelle und zuverlässige Corona-Virusnachweise seien ein Schlüssel, um ein realistisches Bild vom Infektionsgeschehen zu erhalten und die Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, heißt es in einem Antrag (20/1005) der Fraktion.
Die PCR-Testkapazitäten müssten so erhöht werden, dass zunächst alle nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) Berechtigten innerhalb von 24 Stunden ein Ergebnis erhielten und in einem zweiten Schritt alle Menschen in Deutschland, unabhängig vom Aufenthalts- und Versicherungsstatus, anlasslos und kostenlos einen PCR-Test machen könnten und innerhalb von 24 Stunden ein Ergebnis bekämen. (pk/che/hau/irs/18.03.2022)