Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 29. September 2022, eine Reihe von Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen:
ERP-Sondervermögen: Ein von der Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023, 20/3437) wird federführend im Wirtschaftsausschuss weiterberaten. Mit dem Sondervermögen sollen Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, hier insbesondere des Mittelstandes, und Angehörige freier Berufe bereitgestellt werden, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Der Wirtschaftsplan sieht unter anderem Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen vor, sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. Hierfür sind für das Jahr 2023 rund 60, 2 Millionen Euro vorgesehen (2022: 56,4 Millionen Euro). Für Zusagen bis zum 31. Dezember 2022 werden Förderkosten in Höhe von etwa 136,1 Millionen Euro eingeplant (2022: 144,3 Millionen Euro).
Internationaler Strafgerichtshof: Federführend im Auswärtigen Ausschuss weiterberaten wird ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf zu den Änderungen vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (20/3444). Mit dem Entwurf sollen die Voraussetzungen für eine Ratifizierung von Änderungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs geschaffen werden. So habe die Vertragsstaatenversammlung Änderungen des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe b und e des Statuts angenommen: In Bezug auf Kriegsverbrechen im internationalen bewaffneten Konflikt und im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt seien die Verbrechenstatbestände um die Verwendung bestimmter Waffen klarstellend ergänzt worden. Durch eine Änderung des Artikels 8 Absatz 2 Buchstabe e des Statuts in Bezug auf Kriegsverbrechen in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten werde außerdem das vorsätzliche Aushungern im nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Einklang mit dem Völkergewohnheitsrecht unter Strafe gestellt, was bereits für den internationalen bewaffneten Konflikt der Fall sei.
Wohnraumüberwachung: Der Bericht der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes für das Jahr 2020 (19/32583) wird federführend im Rechtsausschuss beraten. Der jährlichen Unterrichtung liegt Artikel 13 Absatz 6 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zugrunde. Sie erstreckt sich auf Maßnahmen, die im Rahmen des Artikels 13 Absatz 3 GG (Strafverfolgung, Gefahrenabwehr) vorgenommen wurden. Laut Unterrichtung ist aus einer aufgrund entsprechender statistischer Mitteilungen aus den Ländern und vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof durch das Bundesamt für Justiz erstellen Tabelle ersichtlich, dass im repressiven Bereich nach Artikel 13 Absatz 3 GG in fünf Ländern in insgesamt acht Verfahren insgesamt neun Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet und sieben hiervon auch vollzogen worden sind. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach Artikel 13 Absatz 4 GG seien im Berichtsjahr 2020 im Zuständigkeitsbereich des Bundes nicht ergriffen worden. Zur Eigensicherung nach Artikel 13 Absatz 5 GG sei im Erhebungszeitraum keine richterlich überprüfungsbedürftige Maßnahme im Zuständigkeitsbereich des Bundes durchgeführt worden.
Kreativwirtschaft: Der Ausschuss für Kultur und Medien wird sich federführend mit einem Antrag von CDU/CSU mit dem Titel „Einen Ansprechpartner für die Kreativwirtschaft wie zugesagt benennen – Sorgen der Kulturbranche anhören und handeln“ (20/3686) befassen. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, „sofort“ den im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigten Ansprechpartner für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Regierung zu benennen. Die Union moniert, dass dies trotz mehrfacher Ankündigungen bislang nicht geschehen sei. Darüber hinaus spricht sie sich für die Einberufung eines Runden Tischs mit der Veranstaltungs- und der Kreativwirtschaft aus, um Lösungen zur Überwindung der Folgen des dritten Corona-Pandemiejahres und der Energiekrise zu finden. Dem Haushaltsausschuss und dem Kulturausschuss des Bundestages sei zudem offenzulegen, wie viel Mittel aus dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bislang nicht abgeflossen sind. Diese Restmittel sollen nach dem Willen der Union den bisherigen Antragsstellern weiterhin zur Verfügung gestellt und die Kriterien für die Mittelvergabe „passgenauer, einfacher und bedarfsgerechter“ ausgestaltet werden.
Agrardieselrückerstattung: Federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten wird ein Antrag der AfD mit dem Titel „Spürbare Entlastung der heimischen Landwirtschaft durch eine Verdopplung der Agrardieselrückerstattung“ (20/3699). Der Betrag solle von derzeit 21,48 Cent/Liter auf 42,96 Cent/Liter steigen, die Maßnahme solle auf zwei Jahre befristet sein. Zur Begründung heißt es, dass „die seit mehr als einem Jahr massiv steigenden landwirtschaftlichen Betriebsmittekosten, insbesondere für Energie, Dünge- und Futtermittel, zu Liquiditäts- und Cashflow-Problemen im Agrarsektor führen“. Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine habe starke Auswirkungen auf die internationalen Agrarmärkte, verursache weltweite Lebensmittelverknappung sowie eine drohende Hungersnot in der Welt. Die Sicherung der heimischen Produktion und von bezahlbaren Lebensmitteln sei daher von enormer Wichtigkeit für die Bundesrepublik Deutschland und trage zur globalen Problemlösung bei.
Tempolimit: Die Linksfraktion fordert ein generelles Tempolimit von 130 Kilometern pro Stunde auf Deutschlands Autobahnen. In einem Antrag (20/1914) fordert sie die Bundesregierung auf, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nach Ansicht der Fraktion trägt ein Tempolimit zu mehr Verkehrssicherheit sowie zu einem erhöhten Gesundheits- und Klimaschutz bei. Die Vorlage wird federführend im Verkehrsausschuss beraten.
Feiertage: Die Linksfraktion dringt darauf, auf ein Wochenende fallende gesetzliche Feiertage an Werktagen nachzuholen. Ein entsprechender Antrag (20/3615) wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem im Arbeitszeitgesetz eine Kompensationsregelung für gesetzliche Feiertage festgeschrieben wird, die auf ein Wochenende fallen. Diese Regelung soll der Vorlage zufolge die Gewährung eines Ersatzruhetages am nächsten Werktag vorsehen, der auf den Feiertag folgt.
Uranfabriken: Ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Stilllegung der Uranfabriken Gronau und Lingen – Exportverbot für Kernbrennstoffe“ (20/3616) wird zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Stilllegung von Anlagen zur Kernbrennstoffversorgung vorzulegen, vor allem der beiden Urananlagen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, „um den Atomausstieg in Deutschland umfassend zu machen“. Auch Uranbrennstoff-Exporte für Atomreaktoren im Ausland sollen verboten werden. Dazu solle dem Entwurf eine Regelung beigefügt werden, die solche Ausfuhren „rechtlich zweifelsfrei“ untersagt, schreiben die Abgeordneten. Bislang seien die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen vom Atomausstieg ausgenommen, heißt es im Antrag. Diese versorgten nicht nur Atomkraftwerke in Deutschland mit Brennstoff, sondern weltweit. Zu den Abnehmern gehörten auch marode Reaktoren im grenznahen Ausland. Damit trügen deutsche Uranfabriken dazu bei, dass „die unverantwortlichen Risiken der Atomenergieerzeugung international fortbestehen“ und gefährdeten auch die bundesdeutsche Bevölkerung.
Elektrogeräte: Ebenfalls im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz federführend beraten wird ein Antrag der Linken mit dem Titel „Längere Lebensdauer für Elektrogeräte“ (20/3617). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Mindestanforderungen an die Haltbarkeit von Elektrogeräten formuliert und deren technische Langlebigkeit garantiert. Mit dem Gesetz sollten Mindestnutzbarkeitszeiten für alle Elektrogeräte eingeführt werden, um so den Verbraucherschutz zu verbessern, heißt es in der Vorlage. Als Beispiel für eine Mindestnutzbarkeitszeit nennen die Abgeordneten unter anderem zehn Jahre für Kühlschränke und Waschmaschinen, sechs Jahre für Unterhaltungselektronik und fünf Jahre für Mobiltelefone. Darüber hinaus solle sichergestellt werden, dass die Verfügbarkeit von Software-Upgrades für Elektrogeräte, deren Ersatzteile und 3-D-Modelle dieser Ersatzteile für den 3-D-Druck bis zum Ende der Mindestnutzbarkeitsdauer garantiert ist, verlangt die Fraktion. Die feste Verbauung von Akkus und Batterien soll laut Antrag verboten und Händler wie Hersteller sollen verpflichtet werden, bei vorzeitigem Ausfall von Geräten entweder Reparatur, Ersatz oder Erstattung des vollen Kaufpreises zu leisten.
Kulturgut aus kolonialem Kontext: Die AfD fordert die „Einrichtung einer unabhängigen beratenden Gustav-Nachtigal-Kommission für Kulturgut aus kolonialem Kontext“ (20/3696). Weitere Beratung wird die Vorlage im Ausschuss für Kultur und Medien erfahren. Nach dem Willen der AfD-Fraktion soll eine unabhängige Beratende Kommission zum Umgang mit Rückgabeforderungen zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten eingerichtet werden. Das Gremium soll jedoch lediglich Empfehlungen aussprechen können, die keinerlei rechtlich bindende Wirkung haben, und an der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, orientieren, heißt es in dem Antrag. Die Kommission soll sich aus zehn Personen des öffentlichen Lebens mit juristischer, museologischer, kultureller und historischer Expertise zusammensetzen. Ein wechselndes Kommissionsmitglied soll über eine spezielle Expertise über die politische, gesellschaftliche und menschenrechtliche Situation in dem Herkunftsland, von dem Rückgabeansprüche ausgehen, verfügen. Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder soll bei den öffentlichen Museen liegen, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien soll in Absprache mit der Kulturministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden über ein Vetorecht bei der Benennung verfügen. Als Namensgeber für die Beratende Kommission schlägt die AfD Gustav Nachtigal vor, der von Reichskanzler Otto von Bismarck 1884 zum Reichskommissar für die deutschen Kolonien in Westafrika berufen worden war. Anders, „als heute viele von postkolonialen Theorien gefärbte Medienberichte glauben zu machen versuchen“, sei Nachtigal kein „Kolonialverbrecher“ gewesen. Vielmehr sei er ein Forscher gewesen, „der Empathie für die Afrikaner besaß, sich als Mittler der Kulturen begriff und viel für die wissenschaftliche Aufarbeitung der afrikanischen Kultur getan“ hat, heißt es im Antrag. Nach Ansicht der AfD wird der vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron 2017 angestoßene Prozess zur Rückgabe von Kulturgut, „das in den ehemaligen Kolonien angeblich geraubt worden sei“ von „postkolonialistischen Narrativen begleitet, nach der die koloniale Geschichte einseitig eine Gewaltgeschichte der einstigen Kolonialstaaten ist“. Diese Narrative hätten auch in Deutschland ein Klima geschaffen, „in dem aufgrund moralischer Erwägungen vermeintlich geraubtes Kulturgut an seine Herkunftsländer übereignet werden soll“. Die Rückgabe der Benin-Bronzen an Nigeria stehe hierfür pars pro toto.
Jugendreisen: Die Bedeutung des Kinder- und Jugendtourismus muss als wichtiger Faktor der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern- und Jugendlichen begriffen werden, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (20/3697), der federführend im Tourismusausschuss beraten wird. Der Kinder- und Jugendtourismus müsse deshalb „nach langer Zwangsvereinzelung in der Corona-Krise endlich besser aufgestellt und neu gestartet werden“. Abhängig von der sozialen Bedürftigkeit müsse es einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Kostenübernahme für Kinder- und Jugendreisen geben, wie es die Jugendhilfe in Paragraf 90 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VIII vorsieht, fordern die Abgeordneten. Zudem müsse der Schutz und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf solchen Reisen als „oberstes Gebot“ begriffen werden. Gefordert werden weiterhin „effektive Marketinganstrengungen“ der Deutschen Zentrale für Tourismus, um die Angebote der Kinder- und Jugendreisen zu bewerben.
Flugrechte: „Vergabe der Start- und Landerechte an deutschen Flughäfen reformieren und unnötige Flüge vermeiden“, lautet der Titel eines weiteren AfD-Antrags (20/3702), der federführend im Verkehrsausschuss beraten wird. Demnach müsse ein Sekundärhandel der Slots durch Fluggesellschaften unter Mitwirkung der Flughafenkoordinatoren angestrebt werden, um Slots, die aus wirtschaftlichen Gründen von einer Fluggesellschaft nicht genutzt werden können, zeitweilig übertragen zu können. Die Abgeordneten schreiben in ihrem Antrag weiter, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Einführung eines Systems zur Slot-Reservierung einsetzen solle, um Fluggesellschaften Anreize zu bieten, nicht genutzte Slots rechtzeitig zurückzugeben. Weiterhin sei zu prüfen, wie die Vergabe von Flughafen-Slots weiter flexibilisiert und transparent gemacht werden könne, um eine effiziente und marktgerechte Vergabe von Start- und Landerechten an deutschen Flughäfen sicherzustellen, heißt es in dem Antrag.
Tourismus: Ein weiterer Antrag der AfD trägt den Titel „Im Tourismus digital durchstarten – Deutschland für modernes Reisen fit machen“ (20/3704). Die Federführung bei den Beratungen übernimmt der Tourismusausschuss. Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, eine flächendeckende, leitungsgebundene digitale Infrastruktur bereitzustellen. Hierfür soll der Ausbau des Breitbandnetzes mit Bundesmitteln „deutlich stärker und effektiver als bisher“ gefördert werden. Des Weiteren soll die Tourismusförderung „grundlegend“ umgebaut werden, um die digitale Transformation der Tourismuswirtschaft effektiver zu unterstützen. Die Abgeordneten fordern auch, die digitale Kompetenz besonders in den kleinen und mittelständischen Betrieben der Tourismuswirtschaft zu steigern, unter anderem durch Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Kleinunternehmer: Bei einem Antrag der AfD mit dem Titel „Kleinunternehmer und Mittelständler wirksam schützen – Die Rückforderung von Corona Soforthilfen langfristig stunden“ (20/3703) liegt die Federführung beim Wirtschaftsausschuss.
Rechtsdienstleistungen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe (20/3449, 20/3715) wurde zur weiteren Beratung an den federführenden Rechtsausschuss überwiesen. Die Bundesregierung diagnostiziert Handlungsbedarf bei der Aufsicht über Personen, die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registriert sind. Bisher obliege diese Aufsicht den Landesjustizverwaltungen, die sie auf zahlreiche Gerichte und Staatsanwaltschaften übertragen hätten. Daraus resultiere eine Zersplitterung der Aufsicht, was zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis führe. Die Regierung will die Registrierung und die Aufsicht über diese Personen daher beim Bundesamt für Justiz zentralisieren. Die Behörde soll auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über die registrierten Personen übernehmen. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig alle Formen unbefugter Rechtdienstleistungen, wenn sie selbstständig und geschäftsmäßig betrieben werden, wieder als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden. Damit sollen unbefugte Rechtsdienstleistungen wirksam bekämpft und ein ausgewogenes Sanktionensystem gewährleistet werden. Als Rechtsdienstleistung gilt „jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert“. Schließlich will die Regierung das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe in verschiedenen weiteren Punkten ändern. In seiner Stellungnahme plädiert der Bundesrat dafür, die „Verfolgungszuständigkeit im Bereich der unerlaubten Hilfeleistung in Steuersachen insgesamt bei den Finanzbehörden zu belassen und nicht auf das Bundesamt für Justiz zu übertragen“. Zur Begründung führt die Länderkammer die „große Sachnähe“ der Finanzämter an sowie das nicht vorhandene Spezialwissen beim Bundesamt für Justiz, das erst aufgebaut werden müsste.
Nachhaltigkeit: Die CDU/CSU hat einen Antrag mit dem Titel „Nachhaltige Entwicklung krisenfest machen – Rückkehr zur soliden Haushaltspolitik, Infrastruktur stärken, Erneuerbare Energien ausbauen, Ernährung sicherstellen“ (20/3688) vorgelegt. Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „schnellstmöglich“ zu einer soliden Haushaltspolitik zurückzukehren und Bestrebungen in der Koalition zur Aufweichung oder Abschaffung der Schuldenbremse entgegenzutreten. Weitere Forderungen der Unionsfraktion zielen auf die schnellere Infrastrukturentwicklung per Gesetz, straffere Planungs- und Genehmigungsverfahren mithilfe gesetzlicher Stichtagsregelungen und den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien etwa durch den Abbau von Hemmnissen bei der Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen. Auch für die verstärkte Nutzung von Agri-Photovoltaik und Bioenergie, letztere durch eine temporäre Aufhebung des „Verhinderungs-Deckels“ im Baugesetzbuch - also einem Abbau baurechtlichen Hürden für Biogasanlagen - plädieren die Abgeordneten in ihrem Antrag. Schließlich setzen sie sich für eine Stärkung der regionalen Nahrungsmittelproduktion ein: So solle die geplante Tierhaltungskennzeichnung auch für Lebensmittel aus anderen EU- und Drittstaaten gelten, die Lebensmittelverschwendung reduziert und die Möglichkeiten neuer genomischer Techniken zur Züchtung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen vorangebracht werden. Der Antrag wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen.
Ernährung: Die Fraktion der AfD hat einen Antrag mit dem Titel „Ernährungssouveränität und -sicherheit afrikanischer Staaten als präferiertes Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit“ (20/3701) vorgelegt, der federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten wird. Die AfD-Abgeordneten wollen, dass sich eine auf den afrikanischen Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft an den Bedürfnissen und Erfordernissen vor Ort orientiert. Landwirtschaft und Lebensmittelgewerbe müssten vor Dumping-Importen aus anderen Kontinenten geschützt werden, schreibt die Fraktion. Bei internationalen Lebensmittelhilfen und Ernährungsprogrammen der Vereinten Nationen sowie von Nichtregierungsorganisationen müsse darauf geachtet werden, „dass nicht durch wohlmeinende Hilfsbereitschaft die regionalen Märkte vor Ort ruiniert werden“. Die AfD will einerseits, dass das Wissen und die Erfahrungen der deutschen Landwirtschaft angeboten werden, sofern sie angemessen und praktikabel sind, die afrikanischen Staaten andererseits aber auch auf ihre Eigenverantwortung hingewiesen werden, ihre Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln zu versorgen. In den Gremien der Vereinten Nationen solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Spekulation mit Ackerland international geächtet und unterbunden wird. Algerien will die AfD durch fachliche Beratung und Expertise beim Phosphatabbau unterstützen, wobei eine angemessene, langfristige und vertraglich abgesicherte Exportbeteiligung zugunsten der deutschen Landwirtschaft sowie der Düngemittelproduktion befürwortet wird. Der Ausbau und die Sicherung nationaler Saatgutbanken in den afrikanischen Ländern sollte nach dem Willen der Fraktion durch Beratung begleitet werden.
(eis/ste/irs/29.09.2022)