Der Bundestag hat sich am Freitag, 28. Januar 2022, einem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Irak (20/408) zugestimmt. In namentlicher Abstimmung unterstützten 553 Abgeordnete die Mandatsverlängerung, 110 lehnten sie ab. Es gab eine Enthaltung. der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/521) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/522) zur Finanzierbarkeit zugrunde.
Antrag der Bundesregierung angenommen
Aufgrund des Beschlusses wird die Bundeswehr ihre Beteiligung am Einsatz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) um neun Monate fortsetzen. Der deutsche Beitrag zum Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte sowie dazugehörige Unterstützungsleistungen werden den Angaben zufolge sowohl im Rahmen des Nato-Engagements im Irak als auch im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition erbracht.
„Im Zuge der Verschiebung des Schwerpunktes der internationalen militärischen Rolle im Irak von Kampfhandlungen gegen IS hin zu vorrangig Fähigkeitsaufbau kommt dem Nato-Engagement im Irak eine zunehmende Bedeutung zu, entsprechend dem Wunsch der irakischen Regierung“, heißt es im Antrag. Ausgeschlossen sei indes der Fähigkeitsaufbau von Einheiten und Verbänden der sogenannten Volksmobilisierung („Popular Mobilization Forces“, PMF).
Nicht am unmittelbaren Kampf gegen den IS beteiligt
„Die Bemühungen um eine strukturelle Reform der irakischen Institutionen zur Eingliederung der PMF in die irakischen Sicherheitsstrukturen mit dem Ziel der effektiven und direkten Kontrolle der PMF-Kräfte durch die irakische Regierung sollen unterstützt werden“, schreibt die Bundesregierung.
Anders als „Operation Inherent Resolve“ der internationalen Anti-IS-Koalition sei die Nato-Mission im Irak weiterhin nicht am unmittelbaren Kampf gegen den IS beteiligt „und bringt kinetische Fähigkeiten ausschließlich zum Eigenschutz der eingesetzten Soldatinnen und Soldaten ein“.
Kosten von knapp 73 Millionen Euro
Im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition soll die Bundeswehr weiterhin durch die Bereitstellung von Fähigkeiten zu Luftbetankung und Lufttransport, zur bodengebundenen Luftraumüberwachung und durch Stabspersonal sowie die Beteiligung an Awacs-Luftraumüberwachungsflügen beitragen. Diese Flüge, bei denen Daten für die internationale Anti-IS-Koalition gewonnen und weitergegeben werden, finden nur über dem Irak, im Luftraum von Nato-Staaten oder im internationalen Luftraum statt, versichert die Bundesregierung.
Die Personalobergrenze liegt unverändert bei bis zu 500 Soldatinnen und Soldaten. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden für den Zeitraum des Mandats vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Oktober 2022 auf knapp 73 Millionen Euro beziffert. (ahe/28.01.2022)