Bundestagsmitglieder des Vermittlungsausschusses gewählt
Zu Beginn der Plenarsitzung am Donnerstag, 16. Dezember 2021, hat der Bundestag einstimmig ohne Debatte die Mitglieder gewählt, die er in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat entsenden wird. Dazu lag ein gemeinsamer Wahlvorschlag aller sechs Fraktionen vor (20/272). Der Vermittlungsausschuss nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes setzt sich aus 32 Mitgliedern zusammen. Jeweils 16 Mitglieder werden vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat entsandt. Auf Bundesratsseite sind die 16 Länder im Vermittlungsausschuss vertreten.
Gewählt sind für die SPD-Fraktion: Katja Mast, Dr. Matthias Miersch, Sönke Rix, Dagmar Schmidt (Wetzlar); als stellvertretende Mitglieder: Detlef Müller (Chemnitz), Dirk Wiese, Achim Post (Minden), Dr. Rolf Mützenich.
Gewählte Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion: Thorsten Frei, Dr. Hendrik Hoppenstedt, Stefan Müller (Erlangen), Antje Tillmann; stellvertretende Mitglieder: Ralph Brinkhaus, Hermann Gröhe, Alexander Dobrindt, Nadine Schön.
Gewählte Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Katharina Dröge, Britta Haßelmann, Dr. Irene Mihalic; stellvertretende Mitglieder: Lisa Paus, Dr. Till, Steffen, Filiz Polat.
Gewählte Mitglieder der FDP-Fraktion: Christian Dürr, Johannes Vogel; stellvertretende Mitglieder: Torsten Herbst, Stephan Thomae.
Gewählte Mitglieder der AfD-Fraktion: Stephan Brandner, Dr. Götz Frömming; stellvertretende Mitglieder: Gereon Bollmann, Dietmar Friedhoff.
Gewählte Mitglieder der Fraktion Die Linke: Dr. Gesine Lötzsch; stellvertretendes Mitglied: Dr. Dietmar Bartsch.
Vermittlung bei strittigen Gesetzgebungsverfahren
Nach Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes kann der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren verlangen, dass ein aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuss einberufen wird. Nachdem der Bundestag ein von ihm beschlossenes Gesetz dem Bundesrat zugeleitet hat, hat die Länderkammer drei Wochen Zeit, um den Vermittlungsausschuss einzuberufen, wenn die Vorstellungen von Bund und Ländern im Hinblick auf das Gesetz auseinandergehen. Die vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss entsandten Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden.
Wenn der Bundesrat einem Gesetz zustimmen muss, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss einberufen. Schlägt der Vermittlungsausschuss eine Änderung des Gesetzesbeschlusses vor, so muss der Bundestag erneut über das Gesetz in geänderter Fassung abstimmen. (vom/16.12.2021)