Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Dezember 2021, über eine Reihe von Vorlagen entschieden: 

Einsetzung von Ausschüssen: Das Parlament nahm einen Antrag aller sechs im Bundestag vertretenen Fraktionen zur Einsetzung von Ausschüssen an (20/228). Eingesetzt werden folgende ständige Ausschüsse: 1. Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (19 Mitglieder), 2. Petitionsausschuss (31 Mitglieder), 3. Auswärtiger Ausschuss (46 Mitglieder), 4. Ausschuss für Inneres und Heimat (46 Mitglieder), 5. Sportausschuss (19 Mitglieder), 6. Rechtsausschuss (45 Mitglieder), 7. Finanzausschuss (45 Mitglieder), 8. Haushaltsausschuss (45 Mitglieder), 9. Wirtschaftsausschuss (34 Mitglieder), 10. Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (35 Mitglieder), 11. Ausschuss für Arbeit und Soziales (49 Mitglieder), 12. Verteidigungsausschuss (38 Mitglieder), 13. Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (38 Mitglieder),14.  Ausschuss für Gesundheit (42 Mitglieder), 15. Verkehrsausschuss (34 Mitglieder), 16. Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (38 Mitglieder), 17. Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (19 Mitglieder), 18. Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (38 Mitglieder), 19. Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (24 Mitglieder), 20. Ausschuss für Tourismus (19 Mitglieder), 21. Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (40 Mitglieder), 22. Ausschuss für Kultur und Medien (19 Mitglieder), 23. Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (34 Mitglieder), 24. Ausschuss für Klimaschutz und Energie (34 Mitglieder), 25. Ausschuss für Digitales (34 Mitglieder). Das Zutrittsrecht zu folgenden Ausschüssen und deren Unterausschüsse wird nach Paragraf 69 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages auf die ordentlichen Mitglieder und deren namentlich benannten Stellvertreter beschränkt: Auswärtiger Ausschuss, Verteidigungsausschuss, Ausschuss für Inneres und Heimat in Angelegenheiten der inneren Sicherheit.

Steuerberatende Berufe: Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke überwiesen die Abgeordneten zudem einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Fristenballung bei steuerberatenden Berufen auflösen“ (20/205) zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und nicht in den Rechtsausschuss, wie von Unionsfraktion und AfD gewünscht. Dem Antrag zufolge sollen die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31. August 2022 und bei Land- und Forstwirten bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Außerdem soll „im Rahmen der Verwaltungspraxis des Bundesamtes für Justiz auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften bis Ende Mai 2022“ verzichtet werden, fordert die Unionsfraktion, die über den Antrag direkt abstimmen lassen wollte.

Abgesetzt: Bundesministerium für Digitalisierung: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die geplante Abstimmung über eine Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zu einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gründung eines Bundesministeriums für Digitalisierung“ (20/88). Die AfD-Fraktion fordert darin die Bundesregierung auf, ein Bundesministerium für Digitalisierung zu gründen und die politischen Abteilungen für die Themen Bürgerdienste, IT des Bundes, digitale Infrastruktur sowie IT-Sicherheit und Innovation einzurichten. Auch sollten der Posten des Beauftragten der Bundesregierung für Digitalisierung sowie die Beratungs-, Koordinierungs- und Umsetzungsgremien in der Digitalpolitik aufgelöst oder in den Geschäftsbereich eines solchen neuen Ministeriums überführt werden.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat zudem drei Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zugestimmt, die beim Bundestag eingegangen und vom Petitionsausschuss beraten worden waren. Es handelte sich um die Sammelübersichten 3, 4 und 5 (20/126, 20/127, 20/128).

Beleuchtung von Fahrrädern auch am Tage gefordert

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, die Sicherheit von Fahrradfahrenden durch die Einführung einer Verpflichtung zu einer dauerhaften Beleuchtung oder zu Tagfahrerlicht zu erhöhen. Radfahrende, so hieß es in der öffentlichen Petition, seien im Straßenverkehr insbesondere bei dunklen Lichtverhältnissen schlecht zu erkennen. Eine dauerhafte Beleuchtung erhöhe daher ihre Sicherheit.

Aber auch bei guten Sichtverhältnissen könne es je nach den konkreten Verhältnissen vor Ort vorkommen, dass Radfahrende nicht rechtzeitig erkannt würden, schrieben die Petenten. Sie verwiesen darauf, dass für Pkw und Lkw die Benutzung der Beleuchtung auch am Tage empfohlen werde. Bei Mopeds und Motorrädern müsse gemäß Paragraf 17 Absatz 2a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bei Tage entweder das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchten eingeschaltet sein. Eine vergleichbare Regelung wird daher auch für Radfahrende gefordert, „um durch deren verbesserte Sichtbarkeit die Unfallzahlen erheblich zu reduzieren“, hieß es in der Eingabe.

Abschluss des Petitionsverfahrens

Die durch den Petitionsausschuss verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sah den Abschluss des Petitionsverfahrens vor. Es sei kein parlamentarischer Handlungsbedarf zu erkennen, urteilten die Abgeordneten. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung machte der Petitionsausschuss einleitend deutlich, dass die Sicherheit der Teilnehmenden am Straßenverkehr für ihn, ebenso wie für die Bundesregierung, ein zentrales Anliegen darstellt. Grundsätzlich seien an den Ausschuss gerichteten Eingaben zu begrüßen, „die auf eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zielen“.

Es werde fortwährend geprüft, wie der Straßenverkehr durch verhaltensrechtliche Änderungen sicherer gestaltet werden kann, hieß es weiter. Hierbei würden sowohl wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, als auch bewährte Praxiserfahrungen herangezogen.

Abblendlicht bei Mopeds und Motorrädern

Nach Paragraf 17 Absatz 1 Satz 1 StVO müssten laut Petitionsausschuss schon heute Verkehrsteilnehmende während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen benutzen.

Da Mopeds und Motorräder leichter übersehen werden könnten als andere Fahrzeuge, gelte für sie darüber hinaus die Pflicht, auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten zu fahren.

„Nutzen für die Verkehrssicherheit nicht nachgewiesen“

Die technischen Voraussetzungen für ein Fahren mit Licht am Tag für Fahrräder seien durch die optionale Möglichkeit, Fahrradscheinwerfer mit Tagfahrlichtfunktion auszurüsten, in Paragraf 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bereits geschaffen worden, schrieb der Petitionsausschuss.

„Der Nutzen für die Verkehrssicherheit des Fahrens mit Licht am Tag für Fahrräder ist bisher nicht durch nationale oder internationale Forschungsprojekte in dem hierfür erforderlichen Umfang wissenschaftlich nachgewiesen worden“, hieß es in der Beschlussvorlage. Der Petitionsausschuss empfahl daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. (hau/irs/ste/09.12.2021)

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