Anträge der Linken und der AfD zu Heizkosten beraten
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. November 2021, eine halbe Stunde lang mit dem Thema Heizkosten befasst. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag, eine „warme Wohnung statt sozialer Kälte“ (20/25). Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag „Heiz- und Stromkostenanstieg stoppen – Staatliche Abgaben auf Energie senken“ (20/36). Beide Anträge wurden im Anschluss zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss überwiesen, der zuvor eingesetzt worden war. Über die Überweisung des Antrags der Linken wurde kontrovers abgestimmt. Die Linke und die CDU/CSU stimmten dagegen, was die sofortige Abstimmung über den Antrag bedeutet hätte, konnten sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen aber nicht durchsetzen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (20/36) auf, die Erhebung der CO2-Abgabe rückgängig zu machen und auch in Zukunft keine Besteuerung oder Bepreisung von CO2-Emissionen mehr vorzunehmen.
Zudem verlangen die Abgeordneten, die Erhebung von Umsatzsteuer für Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme und andere Heizstoffe ab sofort bis zum Ende der Heizperiode Ende März 2022 auszusetzen. Weitere Forderungen der AfD zielen auf eine Aussetzung der Energiesteuer und die Streichung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage). Ferner dringt sie darauf, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt zu überprüfen und anzuheben.
Antrag der Linken
Die Linke fordert in ihrem Antrag (20/25) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen „Keiner soll frieren“-Plan mit folgenden Eckpunkten: Alle Menschen unter der Armutsgefährdungsschwelle (1.173 Euro Nettoeinkommen) erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro, ausgezahlt wird spätestens zum 15. Dezember 2021. Bis zu einer armutsfesten Neuausrichtung der sozialen Grundsicherungssysteme übernimmt der Staat Heizkosten bei Hartz IV, der Sozialhilfe und der Altersgrundsicherung im Rahmen der Kosten der Unterkunft grundsätzlich in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten. Dabei wird die Einmalzahlung wird nicht auf diese Leistungen angerechnet.
Darüber hinaus solle das Wohngeld auf Basis der Bruttowarmmiete gezahlt und um eine Komponente für die Stromkosten erweitert werden. Die Heiz-, Warmwasser- und Stromkostenkomponente solle im Wohngeld zu einer Energiekostenkomponente („Klimawohngeld“) zusammengeführt werden. Strom- und Gassperren durch die Energieversorger für Privathaushalte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit will die Fraktion verbieten. Die Kosten durch die CO2-Preise im Wärmebereich sollen von den Vermietern statt wie derzeit von Mieterinnen und Mietern getragen werden. Schließlich verlangt die Fraktion eine „gerechte“ Steuerreform, die Vermögen stärker belastet und niedrige Einkommen entlastet. (irs/vom/sas/11.11.2021)