Parlament

SPD wird stärkste Fraktion im neuen Bundestag

Sitzverteilung des 20. Deutschen Bundestages als Balkendiagramm

Die Sitzverteilung im 20. Deutschen Bundestag (© DBT)

Die SPD wird im neu gewählten 20. Deutschen Bundestag die stärkste Fraktion bilden. Die Partei erreichte bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, 25,7 Prozent der Zweitstimmen (2017: 20,5 Prozent). Die CDU, die zusammen mit der CSU in Bayern bisher die größte Fraktion stellte, kam auf 18,9 Prozent der Zweitstimmen (2017: 26,8 Prozent), die CSU auf 5,2 Prozent (2017: 6,2 Prozent). CDU und CSU bilden als gemeinsame Fraktion mit zusammen 24,1 Prozent der Zweitstimmen die zweitgrößte Fraktion in der neuen Wahlperiode (2017: 32,9 Prozent).

Bündnis 90/Die Grünen die drittstärkste Kraft

Bündnis 90/Die Grünen, bislang die kleinste Fraktion im Parlament, konnten ihren Zweitstimmenanteil mit nun 14,8 Prozent deutlich ausbauen (2017: 8,9 Prozent). Sie sind jetzt drittstärkste Fraktion noch vor der FDP mit 11,5 Prozent (2017: 10,7 Prozent). Die Alternative für Deutschland (AfD), die 2017 mit einem Zweitstimmenanteil von 12,6 Prozent erstmals in den Bundestag eingezogen war, ist mit 10,3 Prozent der Zweitstimmen nur noch fünftstärkste Kraft.

Stimmenanteile des 20. Deutschen Bundestages als Balkendiagramm

Die Zweitstimmenanteile der im 20. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien (Stimmenanteile von CDU und CSU bereits addiert). (© DBT)

Die Partei Die Linke, die 2017 noch 9,2 Prozent der Zweitstimmen auf sich vereinigen konnte, ist mit 4,9 Prozent im neuen Bundestag vertreten. Obwohl sie die Fünf-Prozent-Hürde knapp verfehlte, zieht sie entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis ins Parlament ein, da sie zwei Wahlkreise in Berlin und einen Wahlkreis in Leipzig direkt gewann.

Ein Sitz für den Südschleswigschen Wählerverband

Mit einem Abgeordneten im Parlament vertreten ist der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) mit einem Zweitstimmenanteil von 0,1 Prozent. Der SSW ist als Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland von der Sperrminorität von fünf Prozent der Zweitstimmen befreit.

Die Ergebnisse der übrigen 39 mit Landeslisten angetretenen Parteien summieren sich auf 8,6 Prozent der Zweitstimmen. Sie sind nicht im Bundestag vertreten, weil ihr Zweitstimmenanteil jeweils unter fünf Prozent lag. 

Der Anteil der ungültigen Zweitstimmen beträgt 0,9 Prozent (2017: ein Prozent), der Anteil der ungültigen Erststimmen liegt bei 1,1 Prozent (2017: 1,3 Prozent). 

736 Abgeordnete im 20. Deutschen Bundestag

Dem neuen Bundestag werden 736 Parlamentarierinnen und Parlamentarier angehören, 27 mehr als nach der Wahl 2017 und 138 mehr als die Mindestzahl von 598 Sitzen. Auf die SPD entfallen 206 Sitze (2017: 153), darunter 121 Direktmandate (2017: 59).

Die CDU verfügt über 152 Mandate (2017: 200), darunter 98 Direktmandate (2017: 185) Direktmandate), die CSU über 45 Sitze (2017: 46), ausschließlich Direktmandate. Somit zählt die Unionsfraktion insgesamt 197 Abgeordnete.

Bündnis 90/Die Grünen konnten 16 Direktmandate erringen (2017: ein Direktmandat) und sind mit 118 Abgeordneten vertreten (2017: 67). 92 Sitze entfallen auf die FDP, die keinen der 299 Wahlkreise direkt gewinnen konnte.

Die AfD ist mit 82 Sitzen im Bundestag vertreten, darunter 16 Direktmandate (2017: drei Direktmandate). Sie errang zehn Direktmandate in Sachsen, vier in Thüringen und zwei in Sachsen-Anhalt. Ein über die nordrhein-westfälische Landesliste der AfD gewählter Abgeordneter ist nicht Mitglied der Fraktion. Die Linke gewann in drei Wahlkreisen das Direktmandat (2017: fünf Direktmandate) und erhält 39 Sitze (2017: 69).

279 Abgeordnete sind neu im Parlament

279 Abgeordnete sind neu im Parlament, darunter 104 von der SPD-Fraktion, 66 von Bündnis 90/Die Grünen, 48 von der Unionsfraktion, 28 von der FDP-Fraktion, 23 von der AfD-Fraktion, acht von der Linksfraktion sowie der Abgeordnete des Südschleswigschen Wählerverbandes und der weitere fraktionslose Abgeordnete.

Die 138 zusätzlichen Mandate, die über die Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten hinausgehen, ergeben sich aufgrund der Ausgleichsregelungen des Bundeswahlgesetzes. Sie kommen den Parteien in folgendem Umfang zugute: SPD 36 Sitze, CDU 30 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 24 Sitze, FDP 16 Sitze, AfD 14 Sitze, CSU 11 Sitze, Die Linke 7 Sitze.

Sie schafften den Sprung ins Parlament nicht

Von den Parteien, die aufgrund der Fünf-Prozent-Hürde den Sprung ins Parlament nicht schafften, waren die Freien Wähler mit 2,4 Prozent der Zweitstimmen am erfolgreichsten, gefolgt von der Tierschutzpartei mit 1,5 Prozent, dieBasis mit 1,4 Prozent, Die Partei mit einem Prozent, Team Todenhöfer mit 0,5 Prozent, die Piraten und Volt mit jeweils 0,4 Prozent und die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) mit 0,2 Prozent.
Sieben Parteien erzielten einen Zweitstimmenanteil von jeweils 0,1 Prozent, darunter auch der mit einem Abgeordneten im Parlament vertretene Südschleswigsche Wählerverband. 

Wahlbeteiligung von 76,6 Prozent

Die Wahlbeteiligung lag mit 76,6 Prozent etwas höher als vor vier Jahren (76,2 Prozent). 2009 war mit 70,8 Prozent die niedrigste, 1972 mit 91,1 Prozent die höchste Wahlbeteiligung in der Geschichte der Bundesrepublik ermittelt worden.

Der Bundeswahlausschuss hat das endgültige amtliche Ergebnis der Bundestagswahl 2021 am Freitag, 15. Oktober 2021, in öffentlicher Sitzung bekannt geben. (vom/ste/22.10.2021)